AdobeStock_460302042.jpeg

Was sind Biostimulanzien, was biologische Pflanzenschutzmittel?

Das Angebot an Naturstoffen, die im Pflanzenbau zum Einsatz kommen, ist groß und reicht von Bodenhilfsstoffen und Biostiumlanzien über eine Vielfalt an biologischen Pflanzenschutzmitteln bis hin zu Nützlingen. Ihre Gemeinsamkeit liegt darin, dass sie aus natürlichen Materialien gewonnen werden, wie Pflanzen, Mikroorganismen oder bestimmten Mineralien. 

Einen neuen Baustein im Produktportfolio der Naturstoffe bilden Biostimulanzien. Diese innovative Produktgruppe zählt weder zu Pflanzenschutz- noch zu Düngemitteln. Im Gegensatz zur direkten Wirkung von Düngemitteln als Nährstofflieferanten und Pflanzenschutzmitteln als aktiver Schutz gegen Schadorganismen wirken Biostimulanzien durch ihre stimulierende Wirkung indirekt auf die biologischen und chemischen Komponenten in der Pflanze und im Boden. Anders dagegen biologische Pflanzenschutzmittel. Diese weisen oftmals eine hohe Selektivität und sogar Spezifität auf (zum Beispiel Pheromone und bestimmte Mikroorganismen). Sie sind im Vergleich zu chemischen Wirkstoffen leichter abbaubar und haben dementsprechend geringere Langzeitwirkungen. 

Regulatorisch werden biologische Pflanzenschutzmittel und Biostimulanzien klar getrennt. Letztere werden im Rahmen der neuen europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 erstmals als eigenständige Produktgruppe einheitlich definiert und sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Pflanzenschutz-Verordnung (EG) 1107/2009 ausgenommen. Das liegt daran, dass Biostimulanzien im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln anhand ihrer Funktionsweise und nicht anhand einer Dosis-Wirkungs-Beziehung ihrer Inhaltsstoffe definiert werden. Die EU-Düngeprodukte-Verordnung ersetzt mit Wirkung zum 16. Juli 2022 die aktuell noch geltende Düngemittel-Verordnung (EG) 2003/2003, wodurch der Markt für Düngeprodukte auf europäischer Ebene stärker als bisher harmonisiert werden soll. Biologische Pflanzenschutzmittel fallen unter den Geltungsbereich der Pflanzenschutz-Verordnung (EG) 1107/2009. Diese unterscheidet nicht zwischen chemisch-synthetischen und „natürlichen“ Pflanzenschutzmitteln. Folglich gibt es auch derzeit keine offizielle Definition für solche Wirkstoffe und Produkte. Lediglich für Mikroorganismen existieren spezifische Prüf- und Zulassungsanforderungen. 

Sowohl die biologischen Pflanzenschutzmittel als auch die Biostimulanzien weisen eine Vielfalt an Substanzen auf. Im Bereich der biologischen Pflanzenschutzmittel unterscheidet man zwischen biochemischen Wirkstoffen, wie Pflanzenextrakten, Botenstoffen oder organischen Säuren, und Mikroorganismen. Das Substanzspektrum der Biostimulanzien reicht verglichen dazu von Algenextrakten, Aminosäuren, Humin- und Fulvosäuren bis hin zu anorganischen und bioidentischen Substanzen sowie Mikroorganismen. Bei Substanzklassen, die Anwendungen in beiden Bereichen haben, wie zum Beispiel Mikroorganismen, ist streng darauf zu achten, dass Biostimulanzien im Vergleich zu Pflanzenschutzmitteln keinen klar definierten Wirkungsmechanismus gegen Schädlinge haben.

Dokumente

Dokument
pdf 176,02 KB
Fragen und Antworten zum Thema Biostimulanzien

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

4396_6248_Joppen.jpg

Kathrin Draaken

Wissenschaft und Innovation

  • Fachgebiet Biostimulanzien
  • Regulatorische Fragen zu Definition, Zulassung und Einsatz von Biostimulanzien
    • +49 172 8944295
  • draaken.iva@vci.de
4396_5134_Joppen.jpg

Dr. Theresa Krato

Wissenschaft und Innovation

  • Fachgebietsleitung Pflanzenernährung und Biostimulanzien
    • +49 69 2556-1598
  • krato.iva@vci.de