10 Regeln für die Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers im landwirtschaftlichen Betrieb

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Pflanzenschutzmittel getrennt von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Dünger, Branntkalk und sonstigen brennbaren Stoffen lagern.
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Der Boden des Lagerraums muss so beschaffen sein, dass ausgelaufene Pflanzenschutzmittel nicht in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen können.
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Zündquellen im Lagerraum vermeiden (z. B. Lichtschalter möglichst außen anbringen, keine Elektrogeräte im Lager verwenden).
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Für gute Belüftbarkeit sorgen.
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Möglichst stabile, abschließbare Tür anbringen, Fenster einbruchsicher gestalten.
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Geeigneten Feuerlöscher bereithalten. Je nach Größe des Lagers kann es auch erforderlich sein, mehrere Feuerlöscher verfügbar zu halten.
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Waschgelegenheit in der Nähe des Lagerraums einrichten.
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Stabile, standfeste Regale aus nicht brennbarem Material verwenden, idealerweise mit integrierter Auffangwanne.
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Geeignete Aufnahmebehälter und saugfähiges Material für ausgelaufene Flüssigkeiten bereithalten, z. B. Chemikalienbinder oder trockenen Sand.
- Nach gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für das Lager bei der zuständigen Behörde erkundigen.



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