ein-ice-auf-fahrt.jpg
Ein ICE auf Fahrt. Quelle: Deutsche Bahn
15.11.2007
Umwelt & Verbraucher

Unkraut – ein Sicherheitsrisiko im Gleisbett der Bahn

Auf Gleisanlagen der Bahn sorgt Pflanzenkontrolle durch Herbizide für eine sichere Fahrt.

Wenn die etwa 1 000 Tonnen eines ICE-Zugs mit 14 Waggons über die Gleise rasen und die Räder zu starken Schwingungen führen, muss das Schotterbett intakt sein. Es sind die unzähligen Hohlräume zwischen den einzelnen Steinen, die das enorme Gewicht der Züge und die Stöße wie ein Puffer abfedern. Werden sie durch Pflanzenteile verstopft, kann dies die Sicherheit der Züge erheblich gefährden. Die Folgen können dramatisch sein. Aus Sicherheitsgründen muss deshalb Bewuchs aller Art von den Gleisanlagen ferngehalten werden. Laut einer Studie des Internationalen Eisenbahnverbands (UIC) ist Herbizideinsatz dafür derzeit die einzige praktikable Methode und hat sich bei über 40 Bahnen in Europa und Nordamerika bewährt.

Was der Fahrgast nicht sieht ...

Dass Unkräuter auf den Gleisanlagen der Bahn ein Sicherheitsrisiko sind, ist nicht neu. Schon 1931 wurde erstmals die chemische Unkrautbekämpfung durch eine Verordnung vorgeschrieben, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Demnach müssen Hohlräume im Schotterbett erhalten werden. Verstopfungen durch Wurzeln oder abgestorbene Pflanzenteile sind zu vermeiden. Denn das tote Material saugt das Regenwasser auf wie ein Schwamm. Das Schotterbett verschlämmt. Darunter leidet die Elastizität des Schottergefüges, so dass es laut Deutsche Bahn AG vor allem in kurvigen Streckenabschnitten zu unkontrollierbaren „Krafteintragungen“ kommt, die sich in Stößen und Vibrationen äußern. Die Züge müssen langsamer fahren, Verspätungen sind die Folge. Die Feuchtigkeit begünstigt außerdem vermehrten Pflanzenwuchs, lässt Holzschwellen faulen und kann elektrische Signalanlagen beeinflussen. Mehr noch: Im Winter führt die Feuchtigkeit zu Frostaufbrüchen und Gleisaufhebungen. Höhere Pflanzen können darüber hinaus Signale verdecken und Blätter oder Stängel auf den Schienen Schmierfilme erzeugen. Das kann die Bremswege verlängern bzw. die Räder durchdrehen lassen. Beides führt zu Schäden an Gleisen und Rädern.

Umweltschutz hat Vorfahrt

Für die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) auf Gleisanlagen gibt es spezielle Prüf- und Zulassungsverfahren, die nach strengen Regeln zwei Stufen durchlaufen. Der erste Schritt ist die Zulassung als Pflanzenschutzmittel, die in einem aufwändigen zweistufigen Verfahren erst auf europäischer, dann auf nationaler Ebene erfolgt und auf zehn Jahre befristet ist. Voraussetzung für jede Zulassung ist u. a., dass die Mittel keine schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser haben, auch keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt. Außerdem muss eine zuverlässige Bestimmung von Rückständen möglich sein. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen kann eine Zulassung jederzeit widerrufen werden. Zum Ausbringen von Herbiziden auf Gleisanlagen ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Bahn derzeit jährlich beantragt werden muss.

Für eine exakte Dosierung und präzise Ausbringung der Herbizide sorgen Spezialzüge mit elektronischer Steuerung und entsprechenden Düsen. So kommen die angrenzenden Wiesen, Felder, Böschungen und Dämme mit den Herbiziden nicht in Berührung. Das hat die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft auf Grund ihrer Versuche zur Abtrift bestätigt. Auch mit einer Grundwassergefährdung ist bei sachgerechter Anwendung der Herbizide nicht zu rechnen. Das wurde im Rahmen einer Fresenius-Studie festgestellt. Die Einhaltung der bestehenden Qualitäts- und Umweltschutzstandards wird von der Aufsichtsbehörde der Bahn, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), überprüft, das auch jederzeit unangekündigt die Spritzarbeiten der Fachfirmen kontrollieren kann.

Ginge es auch anders?

Die Deutsche Bahn AG hat von 1990 bis 2002 zahlreiche physikalische Verfahren als Alternative zur chemischen Unkrautbekämpfung erprobt: Flüssigstickstoff, Mikrowellen, Hochfrequenzenergie, Infrarotstrahlung, Heißdampf und ein Saugrechenverfahren. Alle diese Möglichkeiten sind deutlich langsamer und weniger wirksam als die Anwendung von Herbiziden. Bisher stehen auf dem Markt auch keine Lösungen für den Gleisbereich zur Verfügung. Bauliche Maßnahmen können dem unerwünschten Pflanzenbewuchs vorbeugen. Ein Betonsockel tritt dann an die Stelle des Schotterbetts. Diese Bauart ist aber so teuer, dass sie dem Hochgeschwindigkeitsverkehr vorbehalten bleibt.

Zum Beispiel Abflämmen bewirkt verstärkte Wurzelbildung

Beim Abflämmen treffen je nach Wuchshöhe Temperaturen von 100 bis 1 000º C auf die Pflanzen. Die gestressten Pflanzen reagieren unterirdisch mit verstärkter Wurzelbildung und oberirdisch mit einem kriechenden Wuchs. Im Boden ruhende Samen bleiben beim Abflämmen im Gegensatz zur Herbizid-Behandlung keimfähig. Pro Saison wären vier bis zehn Durchgänge nötig – mit bis zu 1 000 Liter Gas je Gleiskilometer. Die Arbeitswagen können maximal zwei km/Std. „schnell“ fahren – mit unabsehbaren Folgen für den reibungslosen Ablauf des Schienenverkehrs.

Chemische Vegetationskontrolle auf Gleisbereich beschränkt

In allen Bereichen außerhalb des Schotterbetts und der angrenzenden Randbereiche wie Böschungen, Wege, Bahnsteige und Flächen für die Stromversorgung setzt die Bahn auf herbizidfreie Verfahren. So setzt die Bahn in den Böschungen beispielsweise Motorsägen zum Rückschnitt ein, während auf den harten Oberflächen der Bahnsteige u. a. Freischneider und Wildkrautbesen verwendet werden.