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BfR, EFSA, JMPR bestätigen: Glyphosat ist bei sachgerechtem Einsatz nicht krebserregend. Foto: Inge Weber
Pressemitteilung
24.06.2016 - Frankfurt/Main

Glyphosat: „Alle Voraussetzungen für Genehmigung liegen vor“

IVA nennt Patt in Brüssel politisches Trauerspiel

Zum fortgesetzten Patt bei der Verlängerung der EU-Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat in Brüssel kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Volker Koch-Achelpöhler:

„Das europäische Pflanzenschutzrecht schreibt ausdrücklich vor, dass die Genehmigung von Wirkstoffen wissenschaftlichen Grundsätzen folgen muss. Stattdessen führen einzelne Mitgliedsstaaten auf Kosten der Europäischen Kommission ein politisches Trauerspiel auf. Durch die Blockadehaltung der Bundesumweltministerin nimmt Deutschland auf dieser Bühne eine eher unrühmliche Rolle ein“.

Insbesondere der gebetsmühlenartig wiederholte Hinweis auf angeblich ungeklärte Gesundheitsrisiken sei unredlich. Die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hatte im März 2015 den Wirkstoff zwar als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft; diese Einstufungen bezeichnet die IARC allerdings selbst nur als einen „ersten Schritt“, dem genauere Untersuchungen folgen müssten. Genau dies ist seither mehrfach geschehen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und auch das für Pflanzenschutzfragen zuständige WHO-Gremium haben die IARC-Einstufung geprüft und bestätigt, dass Glyphosat bei sachgerechtem Einsatz nicht krebserregend ist.

„Alle Voraussetzungen für die Genehmigung des Wirkstoffs liegen vor. Diese aus kurzfristigen politischen Überlegungen zu verweigern wäre ein glatter Rechtsbruch und untergräbt das Vertrauen in das europäische Zulassungsverfahren“, so Koch-Achelpöhler.

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