Beim Pflanzenschutz ist Sachkunde Pflicht. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, verkauft oder dazu berät, muss seine Sachkunde nachweisen. Das schreibt das deutsche Pflanzenschutzgesetz vor. Die zuständige Behörde stellt auf Antrag den Sachkundenachweis aus, wenn der Antragsteller die dafür erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und nachweist, dass er über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen praktischen Fertigkeiten verfügt, um Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß und sachgerecht anzuwenden. Das Pflanzenschutzgesetz verlangt zudem, dass Sachkundige regelmäßig an einer Fortbildung teilnehmen müssen.