Landwirte lassen ihre Maschinen alle zwei Jahre prüfen – Umwelt und Geldbeutel profitieren
Seit 1993 ist der Spritzen-TÜV Pflicht für alle Pflanzenschutzgeräte. Im zweijährigen Turnus werden in amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten die genaue Verteilung der Spritzbrühe, die Dichtigkeit der Geräte und Leitungen, die Pumpenleistung und der gesamte technische Zustand bewertet.
In der Mängelstatistik ganz vorne stehen fehlerhafte Düsen, danach folgen poröse oder undichte Leitungen sowie wackelige Spritzgestänge.
Der gute Zustand der Geräte kommt der Umwelt und dem Geldbeutel des Landwirts zugute. Pflanzenschutzeinsatz nach der Zielsetzung „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“ ist nur mit exakt funktionierenden Maschinen möglich. Ist etwas nicht in Ordnung, kann es zu Über- oder Unterdosierungen kommen. Landwirte, die ohne die zehn Zentimeter großen Prüfplaketten auf ihrem Pflanzenschutzgerät unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. Zudem droht ihnen eine deutliche Kürzung ihrer EU-Betriebsprämie.