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Importe von Schnittblumen aus Drittländern werden vor der Vermarktung insbesondere auf Quarantäneschaderreger untersucht, die mit ihnen eingeschleppt werden könnten. Quelle: Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen
02.09.2008
Umwelt & Verbraucher

Exotische Schädlinge bedrohen europäische Pflanzen

Mit einer Fülle gesetzlicher Regelungen versucht die EU wie auch Deutschland, die Einschleppung fremder Schadorganismen zu verhindern. Doch es werden nicht alle entdeckt. Dazu bräuchte man mehr Kontrolleure.

Immer neue Schadorganismen, vor allem aus Südostasien, überschwemmen Europa. Vielfach werden sie mit billiger Pflanzenware eingeschleppt. Es sind Insekten, Milben, Nematoden, aber auch Bakterien, Pilze und Viren. Aktuell bereiten beispielsweise Nematoden Probleme. Die winzigen Fadenwürmer kommen als „Mitbringsel“ von Rosenpflanzen herein. Viele Schadorganismen müssen erst einmal bestimmt und hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials für die einheimische Pflanzenwelt beurteilt werden. Bis sie als Quarantäne-Schadorganismen (QSO) eingestuft sind, kann es ein langer Weg sein. Aber erst wenn diese gesetzliche Grundlage geschaffen ist, kann man nach ihnen fahnden und die Einfuhr befallener Ware verhindern. Wo dies nicht gelingt, kann es zu schweren wirtschaftlichen und ökologischen Schäden kommen. Inzwischen haben etwa 300 solcher Schadorganismen den Status eines QSO. Ihre Einschleppung und Verbreitung zu verhindern und ihre Bekämpfung zu fördern, erlaubt seit 1951 das internationale Pflanzenschutzübereinkommen www.ippc.int seinen heute 169 Mitgliedsländern unter dem Stichwort Quarantäne. Fast unberücksichtigt bleiben dabei bisher gebietsfremde Pflanzen, die als Unkräuter oder invasive Pflanzen in Mitteleuropa ebenfalls erhebliche Probleme bereiten können.

In Deutschland gibt es schon lange Möglichkeiten, um auf nationaler Ebene die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. In der EU werden heute Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse an zugelassenen Einlassstellen stellvertretend für alle Mitgliedstaaten kontrolliert. Wenn sie nicht beanstandet werden, können sie frei in Europa zirkulieren. Trotzdem lässt sich nicht ausschließen, dass immer wieder neue, aggressive Schadorganismen bei uns Fuß fassen. Das kann in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Wein- und Gartenbau zu Ernteverlusten und anderen schweren Schäden führen: zum Beispiel können sie heimische Pflanzenarten oder tierische Nützlinge, wie etwa den heimischen Marienkäfer und einige Schlupfwespenarten zurückdrängen. Deshalb müssen fremde Schadorganismen immer dem zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Dieser gibt die Meldung an das Institut für Pflanzengesundheit im Julius Kühn-Institut (JKI) weiter, das in die gesetzlichen Regelungen um die Quarantäneschädlinge eingebunden ist.

Bananentriebbohrer und Baumwollkapselwurm in Deutschland

Selbst exotische Einwanderer finden hierzulande reichlich attraktive Wirtspflanzen und günstige Klimabedingungen vor. So können sie ihr hohes Vermehrungspotenzial entfalten. Der Bananentriebbohrer (Opogona sacchari) befällt viele Zierpflanzen, mit denen er vermutlich auch nach Europa eingereist ist. 2004 wurde er in einem Berliner Gartenbaubetrieb auf einer Palme registriert und beseitigt. Die Raupen des Falters fressen zunächst die krautigen und holzigen Teile der Pflanzen, später höhlen sie ihre Sprosse völlig aus, bis die Pflanzen welken und zusammenbrechen. Bereits eingebürgert hat sich offenbar im Südwesten Baden-Württembergs der Baumwollkapselwurm (Helicoverpa armigera), heimisch in Afrika und Asien. Seine borstigen Raupen finden an 60 hiesigen Gemüsearten, unter anderem an Tomaten, Geschmack. Bei allgemein steigenden Temperaturen ist seine weitere Ausbreitung gen Norden zu befürchten.

Auch der asiatische Palmenrüssler hat es nach Europa geschafft

Der Pflanzengesundheitsdienst der EU prüft beispielsweise in deutschen Flug- und Schiffshäfen und an anderen Grenzübergängen, ob pflanzliche Sendungen ein Gesundheitszeugnis mitführen, sofern dies erforderlich ist. Fehlt es, wird die Ware zurückgewiesen und darüber hinaus auch untersucht. Selbst bei unverdächtigen Waren hält man es amtlicherseits für angeraten, Stichproben zu entnehmen. Von manchen Pflanzen ist ein so hohes Risiko bekannt, dass ihre Einfuhr prinzipiell verboten ist. Das gilt zum Beispiel für Nadelgehölze aus außereuropäischen Ländern. Gesetzliche Notmaßnahmen sollen gegen Schadorganismen helfen, die zwar als potenzielle Quarantäneschädlinge erkannt und eingestuft sind, für die es aber noch keine gesetzliche Handhabe gibt. Eine solche Notfallregelung legte auch fest, was zu tun ist, um eine Verbreitung des asiatischen Palmenrüsslers zu verhindern, der erst kürzlich in die Schlagzeilen geraten ist. Er hatte bereits die Palmen in europäischen Urlaubsregionen in ernste Gefahr gebracht.