Pressemitteilung
28.08.2008

Neue Grenzwerte - weiterhin hohe Lebensmittelqualität Europa harmonisiert Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel

Am kommenden Montag (1. September) treten in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Kraft. „Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) begrüßt die Harmonisierung“, erklärt dazu Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. „Sie erleichtert den Handel innerhalb der EU. Für den Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen hohes Sicherheitsniveau.“

Bislang waren die meisten Rückstandshöchstgehalte von den EU-Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgesetzt worden. Die unterschiedlichen Werte führten immer wieder dazu, dass Ware zwar im Erzeugerland den Vorschriften entsprach, in Nachbarländern aber die dort erlaubten Höchstgehalte überschreiten konnte. „Das hatte viele negative Schlagzeilen zur Folge und verunsicherte die Verbraucher. Das tatsächliche Risiko stand dazu in keinem Verhältnis“, erläutert Koch-Achelpöhler.

Gesetzliche Rückstandshöchstgehalte sind keine gesundheitsrelevanten Grenzwerte. Sie liegen weit unterhalb einer Konzentration, die für Menschen als sicher gilt. Höchstgehalte geben an, wie viel Wirkstoff in oder auf der ungeschälten Frucht bei der Ernte höchstens vorhanden sein darf. Sie beziehen sich immer auf eine ganz bestimmte Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel.

Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber liegen, meist dann, wenn zuvor keine nationale Höchstmenge bestanden hatte. „Das liegt an den unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedsländern“, erklärt Koch-Achelpöhler. „Unsere Landwirte bauen zum Beispiel keine Zitrusfrüchte an. Also waren in Deutschland Zulassungen für Pflanzenschutzmittel im Zitrusanbau nicht nötig.“ In solchen Fällen galt als zulässiger Rückstandshöchstgehalt die analytische Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm. In Spanien oder Italien konnte er für dieselbe Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel beispielsweise bei zwei Milligramm pro Kilogramm liegen, rechnerisch dem Zweihundertfachen. Künftig gilt dieser Wert, sofern er als sicher eingestuft wurde, in allen Ländern der Gemeinschaft.

„Das Beispiel wird viele erschrecken. Aber alle neuen Höchstgehalte wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den nationalen Behörden umfassend geprüft“, so Koch-Achelpöhler. „Die Verbraucher können darauf vertrauen, dass Lebensmittel in Europa so sicher sind wie eh und je.“

Die Wissenschaftler haben bei der Festlegung der neuen Rückstandshöchstgehalte die sehr unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten in den EU Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Und die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen sensiblen Bevölkerungsgruppen spielten eine wichtige Rolle. Das strenge deutsche Bewertungsverfahren ist Bestandteil der Europäischen Höchstmengen-Festsetzung. Damit bleibt das hohe Schutzniveau für den deutschen Verbraucher erhalten.

Die neuen Höchstgehalte ändern auch nichts an den bestehenden Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel. „Es darf nichts anderes und nicht mehr gespritzt werden als bisher. Die Landwirte werden auch nicht häufiger behandeln als nötig; das wäre schließlich für sie hinausgeworfenes Geld“, erklärt Koch-Achelpöhler. In unseren Lebensmitteln werden künftig deshalb nicht mehr Rückstände vorkommen als heute. Und das heißt: In rund vierzig Prozent der Proben sind überhaupt keine nachweisbar. Bei den übrigen werden die zulässigen Höchstgehalte meist zu weniger als 20 Prozent ausgeschöpft.


Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie z. B. beim
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

sowie beim
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

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