Auf der Basis der europäischen Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde in Deutschland die Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) erlassen, die am 26.08.2021 in Kraft trat. Die Verordnung sieht unter anderem erstmals ein Selbstbedienungsverbot und eine Verpflichtung zu einem „Abgabegespräch“ durch sachkundiges Personal vor der Übergabe bestimmter Biozidprodukte vor, die ab dem 01.01.2025 sowohl im stationären als auch im Online-Handel gelten soll.
Dokumente
Sipan Kahlaf (IVA): „ChemBiozidDV: Die inhaltlichen Anforderungen an das Abgabegespräch im Online-Handel“ (2024)
IVA-Onepager: „ChemBiozidDV und Online-Handel: Anforderungen, Herausforderungen und Potenziale einer modernen Auslegung des Abgabegesprächs“ (2024)
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