Biodiversität und Landwirtschaft / IVA-Position zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland

Es ist die zentrale Herausforderung für die Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts, die wach­sende Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die hochwertig und zugleich für alle erschwinglich sind. Es ist Teil der Heraus­forderung, dass die Landwirtschaft dies vor dem Hintergrund eines globalen Klimawandels meistern muss und ihr für die zusätzlich zu produzierenden Lebens- und Futtermittel nur sehr begrenzt neue Agrarflä­chen zur Verfügung stehen.

Einleitung

Wir benötigen eine weitere Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität – und zwar überall auf der Welt. Eine flächen­deckende Minderung der hohen landwirt­schaftlichen Pro­duktivität in Europa würde die globalen Versorgungsprobleme nur verschärfen, da auf globa­lisierten Agrarmärkten der Bedarf unweigerlich durch Importe gedeckt würde. Um die Welt zu ernähren, müssen auch in Europa die Erträge weiter steigen.

Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat bei einer Anhörung ver­schiedener Interessen­vertreter zum Thema Schutzziele bei der Be­wertung der Umweltein­flüsse von Pflanzen­schutzmitteln im April 2010 zum Ausdruck ge­bracht, dass eine Steige­rung der Produktivität in der Landwirtschaft in Europa unumgänglich ist. Ge­rade deshalb, so die EFSA, müssen zukünftig Anstrengungen unternommen werden, einen unvertretbaren Einfluss der Landbe­wirtschaftung auf die Biodiversität[1] zu verhindern.

Eine hoch produktive Landwirtschaft ist mit dem Erhalt der Biodiversität durchaus vereinbar. Dies er­fordert aber ein koordiniertes Landschaftsmanagement mit Maßnahmen, die die Anfor­derungen beider Zielsetzungen – sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln einerseits und Schutz der Ökosystem- und Artenvielfalt andererseits – integrieren.

Dieses Papier will einen Bei­trag zu den aktuellen Diskussionen zum Thema Landwirtschaft und Biodiversität leisten und Vor­schläge zur weiteren Behandlung des Themas unterbreiten.

Zu den modernen landwirtschaftlichen Methoden, die in der Öffentlichkeit oft mit dem Rück­gang der Artenvielfalt in Verbindung gebracht werden, zählt der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. In der Wissenschaft ist die Aussagekraft jüngerer Studien, die ei­nen eindeutigen Zusammen­hang zwischen Pflanzenschutz und dem Rückgang der Arten­vielfalt belegen wollen, stark umstritten. Aus Sicht der Pflanzenschutzindustrie ist eine ganzheit­liche Betrachtungsweise ge­fragt, um die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

In der Agrar- und Pflanzenschutzpolitik braucht es nach Auffassung des IVA daher rasch

  • einen klaren konzeptionellen Rahmen für aufeinander abgestimmte Maßnahmen in ei­nem integrativen Landschaftsmanagement;
  • die Fortsetzung effektiver und schnell realisierbarer Maßnahmen zum Erhalt der Agrobiodiversität wie z. B. Ackerrandstreifen, Insekten- und Bienenweiden;
  • ein geeignetes Bewertungsinstrumentarium zur Evaluierung der einzelnen landwirt­schaft­lichen Einflussfaktoren und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

     

Biodiversität und Landwirtschaft

Die ureigene Zweckbe­stimmung jeder Landwirtschaft ist es, natürliche Ökosysteme zu Gunsten von Nutztieren und Kultur­pflanzen zu beeinflussen. Der Landwirt nimmt einen Teil der Landschaft in Anspruch, indem er sie durch Bodenbearbei­tung, Aus­saat, Aufwuchs und Pflege von Nutzpflanzen kultiviert. So entsteht ein Agrarökosystem mit spezifischem Artenin­ventar, das an die Um­welt- und Bewirtschaftungsverhältnisse national und regional sehr un­terschiedlicher Land­schaftsräume an­gepasst ist. Diese Lebensgemeinschaften un­terliegen einer oft hohen Dy­namik, einerseits bedingt durch sich wandelnde Anforderungen an die Land­wirtschaft (z. B. Produktionsstei­gerungen), andererseits durch neue landwirt­schaftliche Pro­duktions­methoden (z. B. Frucht­folgen, Sorten von Kulturpflanzen, neue Pflan­zenschutz­technologien). Mit diesen Verände­rungen ändern sich auch die Lebensgemein­schaften der Agrarland­schaften. Dies zeigt sich beson­ders dann, wenn traditionelle oder historische Be­wirtschaf­tungsformen er­halten wer­den müssten, um spezielle Arten oder Le­bensgemein­schaften zu schützen, die an diese Be­wirt­schaftungsformen angepasst sind.

Besonders starken Einfluss auf die Biodiversität haben Bodenbearbeitung und Ernte, die kurzfristig grundlegende Veränderungen der Umweltverhältnisse und Habitateigenschaften zur Folge haben. Im Vergleich dazu ist die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmit­teln, die so häufig im Fokus von Umweltdis­kussionen steht, ein eher geringer Eingriff. Selbst­ver­ständlich haben auch chemische und nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen einen Ein­fluss auf Pflanzen und Tiere in den Agrarflächen – es wird ja der Bestand an Unkräu­tern und Schädlingen auf dem Feld ge­wollt re­duziert. Die biologische Wirkung der Pflanzen­schutzmittel, d. h. auch die Neben­wirkung im Naturhaushalt, wird jedoch im Rahmen der Zu­lassungsstudien intensiv geprüft und be­wertet. Nur wenn keine un­vertret­baren Auswirkungen zu erwarten sind, darf ein Pflanzen­schutzmittel in einem streng definierten Rahmen ange­wandt werden.

Unabhängig von Pflanzenschutzmaßnahmen sind Agrar­ökosysteme keine statischen, son­dern höchst dynamische Systeme. Seit Jahr­hunder­ten sind oft tiefgrei­fende und schnelle Veränderungen charakteristisch für Kultur­landschaf­ten, eine Dynamik, die es auch in Zukunft geben wird. Damit geht eine Verän­de­rung des Artenin­ventars einher: Bestimmte Arten der früheren Kulturland­schaft werden reduziert oder verschwinden und werden durch andere Arten verdrängt oder ersetzt. Großflä­chige Landbe­wirtschaftung kann ohne eine ziel­gerich­tete Landschaftsgestaltung zu einem Verlust von Landschaftsheterogenität und damit zu ei­ner Abnahme der Artenvielfalt führen.

Durch ein integriertes Landschaftsma­nagement-Konzept kann allerdings die erforderliche biologische Vielfalt eines Land­schafts­raumes wirk­sam gesichert werden. Denn der Erhalt der ökologischen Funk­tion eines Land­schaftsraumes ist die Grundlage einer nachhaltigen land­wirtschaftlichen Produktivität.

Die Vielfältigkeit lebender Organismen, die die ökolo­gische Funktion eines Landschaftsrau­mes sicher­stellt, wird „funktionelle Biodiversität“ genannt. Der Schutz dieser Elemente der biologischen Vielfalt liegt im elementaren Interesse der Landwirtschaft und ist deshalb bei­spielsweise im Rahmen der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel berücksichtigt.

Der nachhaltige Schutz funktioneller Biodiversität ermöglicht

  • den Erhalt der Bodenstruktur, -funktion und –fruchtbarkeit,
  • die Bestäubung der Kulturpflanzen,
  • den Erosionsschutz,
  • den Nährstoffkreislauf,
  • die Kontrolle der Wasserbewegung und –verteilung,
  • den Schutz des natürlichen Schädlingsregulationspotenzials.



Die meisten Organismen, die die funktionelle biologische Vielfalt gewährleisten, sind klein und un­auffällig. Trotzdem stellen sie, quantitativ betrachtet, bei Weitem die Mehrheit allen or­ganischen Lebens. Das verdeutlicht, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt insbesondere funktionale Aspekte der Biodiversität einbeziehen muss und nicht einseitig auf einzelne, attraktive „charisma­tische“ Arten abzielen darf, die für die grundlegenden Aspekte der Nach­haltigkeit in der Landwirtschaft nicht elementar sind.

 

Biodiversität in der Agrar- und Pflanzenschutzpolitik



1. Erhalt der Biodiversität braucht klaren konzeptionellen Rahmen

Angesichts der steigenden Weltbevölkerung und damit einer absehbaren, global drama­tisch zunehmenden Nachfrage nach Agrar­gütern, der Veränderungen des Klimas und zunehmender globaler Wasser­knappheit, steht auch die europäische Landwirtschaft vor neuen Herausforderungen. Landwirte müssen ihre Erträge steigern und dabei ihre Kultu­ren vor neuen Schadorganismen, die in­folge der Klima­erwärmung oder als „Invasoren“ zuwandern, schützen.

Vor diesem Hintergrund müssen Zieldefinitionen und Maßnahmen zum Er­halt der Bio­diversität auf ein breites, tragfähiges Fundament gestellt werden. Dazu ist ein klarer kon­zeptio­neller Rahmen notwendig. Sein zentrales Anliegen muss es sein, die Landwirt­schaft in die Lage zu versetzen, auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können. Gezieltes Management ist nötig, um erstens den Erhalt der funktionellen Biodiversität zu gewährleisten und zweitens die Tier- und Pflanzenarten einer Kulturlandschaft so­wie de­ren landschaftliche Eigenart zu schützen.

Für diesen zweiten Aspekt sind in ei­ner gesellschaftlichen Debatte Ziele zu definieren und Mittel für deren Umsetzung be­reitzustellen. Ein großflächiges „zurück zu“ traditio­nellen oder historischen Bewirt­schaftungsformen erfüllt diese Anforderungen aus Sicht des IVA nicht. Der Landwirt unterliegt beim Einsatz effizienzsteigernder Techniken öko­nomischen Zwängen. Kul­turen, die in früheren Fruchtfolgen ihren Platz hatten, finden heutzutage keine Ab­nehmer mehr.

Aber für den Erhalt der Biodiversität in einer Landschaft, in der mo­derne, nachhaltige Landwirtschaft betrieben wird, ist ein Instrumentarium an Maßnahmen vorhan­den. Die fachliche Basis kann als etabliert angesehen werden („Biotopmanagement“). Der IVA ist der Meinung, dass moderne Landwirtschaft und Schutz der Biodiversität dadurch mit­einander zu ver­einbaren sind. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen von ei­nem abgestimm­ten Konzept ge­tragen wer­den und eingepasst sind in ein koordinier­tes, integratives Landschaftsma­nagement.

2. Mit effektiven, schnell realisierbaren und pragmatischen Maßnahmen zum Er­halt der Biodiversität beitragen

Ein erstes großes Paket an Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität könnte darin be­stehen, bereits vorhandene, aber nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (wie z. B. Wegränder, Feldraine, Bahnböschungen) gezielt und verstärkt in Förderpro­gramme ein­zubinden. So könnte z. B. die Bepflanzung solcher Flächen mit Hecken oder die Anlage von Blühstreifen oder die Biotopvernetzung durch Gewässerrandstreifen gefördert wer­den. Durch beispielgebende Projekte wie „Bienenweiden“ wurde gezeigt, dass solche Um­welt- und Naturschutzaktionen bei den Landwirten große Akzeptanz finden. Durch sie kann viel getan werden, um die Nahrungssituation für be­stäubende Insekten zu ver­bessern.

Darüber hinaus stehen schon heute im Rahmen der Agrarumweltprogramme, des Ver­tragsnaturschutzes und privater Maßnahmen Instrumente zur Verfügung, die zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Diese Aktivitäten sind aus Sicht des IVA be­grüßenswert. Es ist aber darauf zu achten, dass solche Vorschläge attraktiv für teil­nehmende Land­wirte sind und eine hinreichende Finanzausstattung der Pro­gramme gesichert wird. Dies darf allerdings nicht zu Lasten einkommenssichernder und die Bereitstellung öffentlicher Gü­ter pauschal entlohnender Maßnahmen gehen, die einen wichtigen Beitrag zur Si­cher­stellung einer flächendeckenden Landbewirt­schaftung darstellen.

Weitergehende Konzepte, die massiv in die Eigentumsrechte von Landeigentü­mern und Landbewirtschaftern eingreifen, sollten erst dann ins Auge gefasst werden, wenn klar und eindeutig erkannt wurde, dass Schritte, die über die oben genannten Maßnah­men hinausgehen unabdingbar für die Zielerreichung einer nachhaltigen Landbewirt­schaftung sind.

3. Pflanzenschutzpolitik und Biodiversität

Am 25. November 2009 trat die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla­ments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhal­tige Verwen­dung von Pestiziden („Rahmenrichtlinie“) in Kraft. Die Rahmenrichtlinie ist nun von den Mitgliedsstaaten national umzusetzen. Dabei muss u. a. ein nationaler Aktionsplan erar­beitet werden. Darüber wird zur Zeit breit und unter Beteiligung ver­schiedener gesell­schaftlicher Gruppen diskutiert.

Das Thema Biodiversität spielt bis­her unter zwei Ge­sichtspunkten eine Rolle: Zum einen in der Überlegung, ein Teilziel „Erhöhung der Bio­diversität in der Agrarlandschaft“ in den natio­nalen Aktionsplan zum nachhaltigen Ein­satz von Pflanzenschutzmitteln auf­zuneh­men, zum anderen in einer Indikator-Funk­tion zur Messung eines solchen Teil­zieles. Der Entwicklung sol­cher Teilziele und der ent­sprechenden Indikatoren steht der IVA aus fol­genden Grün­den kritisch gegenüber:

Der Einfluss des chemischen Pflanzenschutzes auf die Biodiversität ist im Ver­gleich zu anderen landwirtschaftlichen Einflussfaktoren gering. Die Einflüsse von Pflanzen­schutz­mitteln auf den Naturhaushalt sind besser durch Daten und Risikobetrachtun­gen belegt als die Vielzahl anderer Ein­flussparameter wie Fruchtfolgeänderungen und mechanische Bodenbearbeitung. Deshalb können Ziele und Indikatoren zu Pflanzenschutz und Biodi­versität auch nur dort eine Rolle spielen, wo eindeutige Zu­sam­menhänge des Ein­satzes von Pflanzen­schutzmitteln und Biodiversität hinrei­chend klar und signifikant sind.

Biodiversität ist nicht direkt messbar – die Vielfalt der Organismen und Lebensge­mein­schaften ist einfach zu groß. Es gibt eine nennenswerte Anzahl von „Biodiver­sitäts-Indi­kato­ren“, die den Anspruch erheben, indirekt Aussagen über die Biodi­versität einer Landschaft zu ermöglichen. Ein Beispiel ist der Vogelindikator, der zwar Möglich­keiten bietet, aber auch klare Begrenzungen hat. Um die Wirkung von Maß­nah­men zur Förde­rung der Biodiversität bewerten zu können, sollte versucht werden, die Basisdaten mit Hilfe von Indikatoren zahlenmäßig zu erfassen. Der IVA schlägt vor, im ersten Schritt in geeignet besetzten Workshops zu prüfen, welche der bereits existierenden Indikatoren zielgerichtet eingesetzt werden können.

Der IVA unterstützt im Grundsatz das Ziel, eine hohe Biodiversität in der Agrarland­schaft an­zustreben. Wenn jedoch im Eckpunktepapier zum Fachworkshop des BMELV im Juni 2009 die „Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft“ als Ziel formuliert ist, so sollten in diesem Zusammenhang auch die folgenden Fragen be­sprochen werden:

  • Innerhalb welcher Zeit möchte man das Ziel erreichen?
  • Verstehen alle am Diskussionsprozess Beteiligten das Gleiche unter Biodiversität?
  • Wie ist es derzeit um die Biodiversität bestellt?
  • Wie sollen Veränderungen gemessen werden und welche Maßnahmen schüt­zen die Biodiversität vor unvertretbaren negativen Veränderungen?



Nach Ansicht des IVA sollte die Einigung auf ein geeignetes Bewertungsinstrumenta­rium Vorrang haben, da sonst der jetzige Status und auch Veränderungen in keiner Weise beurteilt werden können.

 

Frankfurt, 20. September 2010

 

 



[1] Die biologische Vielfalt (kurz Biodiversität) umfasst die Vielfalt der Ökosysteme, die Vielfalt der Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Zu den Biodiversitätsfunktionen gehört die Regulie­rung des Klimas und des Wasserhaushaltes sowie die Bodenbildung. Damit ist die Biodiversität zu­gleich eine unentbehrliche Grundlage des menschlichen Lebens. Ihre Bestandteile liefern die erforder­lichen Lebensmittel und viele andere Produkte zur Befriedigung der Bedürfnisse des Menschen.

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