Moderne Agrartechniken für eine nachhaltige Landwirtschaft

Die Bundesregierung hat im Gefolge der BSE-Krise die Sicherheit von Nahrungsmitteln sowie die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Agrarproduktion zu vorrangigen Zielen der Agrarpolitik erklärt. Um diese Ziele zu erreichen, will sie unter anderem den ökologischen Landbau durch staatliche Förderung erheblich ausweiten.

Die Position des Industrieverbands Agrar e. V.

Auch in Zukunft wird jedoch die moderne Landwirtschaft den weit überwiegenden Teil der Agrarproduktion bestreiten und den größten Teil des Landes bewirtschaften. Der Beitrag dieser Produktionsweise zur Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel und zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Landnutzung ist deshalb von besonderer Bedeutung.

Die Mitgliedsfirmen des Industrieverbands Agrar e. V. stellen wichtige Technologien bereit, um den Verbraucher mit hochwertigen, gesundheitlich unbedenklichen und preiswerten Nahrungsmitteln zu versorgen.

Innovative Produkte und Verfahren für den Pflanzenschutz, der gezielte Einsatz der Mineraldüngung und neue Pflanzensorten, die mit Hilfe der Gentechnik erzeugt wurden, tragen wesentlich zur Sicherung der Ernten, zu einer hohen Qualität der Lebensmittel und zu einer kostengünstigen Produktion bei. Ihr Einsatz ist Voraussetzung dafür, dass sich auch Verbraucher mit schmalem Geldbeutel eine gesunde Ernährung leisten können. Moderne Agrartechniken sind zugleich Bedingung für eine nachhaltige Agrarproduktion.

Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft heißt, so zu wirtschaften, dass die wachsenden Ansprüche künftiger Generationen an Nahrungsmittel und Rohstoffe in einer intakten Umwelt befriedigt werden können.

Moderne Agrartechniken machen es möglich, mit Ressourcen schonend umzugehen und von der begrenzten Fläche, die für die Agrarproduktion nutzbar ist, langfristig hohe Erträge zu erzielen. Dieser Aspekt gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die stetig wachsende Weltbevölkerung und der steigende Fleischkonsum in Schwellen- und Entwicklungsländern höhere Erntemengen erfordern. Hinzu kommt, dass zunehmend Flächen durch die Produktion von Energiepflanzen beansprucht werden. Moderne Agrartechniken, die eine hohe Flächenproduktivität ermöglichen, tragen auch dazu bei, dass unberührte Naturräume erhalten werden können.

Der Industrieverband Agrar begrüßt die Bestrebungen, durch einen vorsorgenden Verbraucherschutz auf dem Gebiet der Ernährung und Landwirtschaft das Vertrauen der Konsumenten in die Qualität und Sicherheit der Nahrungsmittel wieder herzustellen.

Verbraucherschutz kann jedoch nur auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Dabei müssen Nutzen und Risiken von Produkten und Verfahren sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Für die Produkte und Verfahren der Mitgliedsfirmen des Industrieverbands Agrar ist vorsorgender Verbraucherschutz weitgehend umgesetzt. Jeder Zulassung eines Pflanzenschutzmittels gehen zahlreiche Studien und umfassende Prüfungen voraus, um die Wirkungen auf Mensch und Umwelt erfassen und bewerten zu können. Der „gläserne Wirkstoff“ ist längst Realität. In vergleichbarer Weise werden gentechnisch veränderte Pflanzen sorgfältig geprüft, bevor sie angebaut werden können.

Die Mitgliedsfirmen des Industrieverbands Agrar setzen sich für den sachgerechten und verantwortlichen Umgang mit ihren Produkten und deren Einsatz im Sinne des Integrierten Pflanzenbaus ein. Dazu führen sie bei den Anwendern eigene Beratungsmaßnahmen und Informationskampagnen durch und arbeiten eng mit staatlichen Beratungsinstitutionen zusammen.

Der Verband und seine Mitgliedsfirmen sind offen für weitere Kooperationen im Rahmen der gesamten Wertschöpfungskette, um die Transparenz der landwirtschaftlichen Erzeugung zu verbessern und mögliche Schwachstellen aufzudecken und zu beseitigen.

Die Mitglieder des Industrieverbands erachten es als unverzichtbar, die Einhaltung des bestehenden umfassenden Regelwerks durch den Gesetzgeber zu kontrollieren und Verstöße wirkungsvoll zu ahnden. Die bereits erfolgte und noch geplante Neustrukturierung der Behörden und die verbesserte Koordination zwischen bestehenden Einrichtungen sind dabei wichtige Schritte.

Der Industrieverband und seine Mitgliedsfirmen sind bereit, die Behörden dabei durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit dem Know-how der Herstellerfirmen zu unterstützen.

Die Landwirtschaft in Deutschland und Europa ist zunehmend dem globalen Wettbewerb ausgesetzt. Weitere Liberalisierungsschritte werden im Rahmen der anstehenden WTO-Verhandlungen erfolgen und durch die Osterweiterung erzwungen.

Eine moderne, leistungsfähige und unternehmerisch denkende Landwirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Kooperation mit den Partnern in der gesamten Nahrungskette setzt, wird sich in diesem Wettbewerb behaupten können.

Voraussetzungen dafür sind der ungestörte Informationsfluss vom Verbraucher zum Erzeuger und der Zugang der Landwirtschaft zu modernen Technologien.

Der Staat muss sich auf seine unverzichtbaren hoheitlichen Aufgaben beschränken und aus dem unmittelbaren Geschehen auf den Märkten und in den Betrieben zurückziehen. Mengensteuerung durch Prämien und Quoten und andere Markteingriffe haben in einer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz. Wo der Staat die Märkte lenkt, können die Verbraucher keine Preissignale aussenden, und die Erzeuger können sich nicht oder nur schwer anpassen. Marktorientierung bedeutet deshalb Verbraucherorientierung.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Wirtschaftsweisen zu privilegieren oder zu diskriminieren. Ob Lebensmittel nach den Regeln des Öko-Landbaus oder mit modernen Agrartechnologien produziert und ob sie regional oder überregional vermarktet werden, sollen Erzeuger und Verbraucher selbst entscheiden.

Die verschiedenen Produktionsweisen müssen sich daran messen lassen, ob sie geeignet sind, die umwelt-, beschäftigungs-, ernährungs- und regionalpolitischen Ziele des Staates zu erfüllen. Messlatte dafür muss wiederum wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis sein.

Auf dieser Basis muss auch über Maßnahmen wie Cross Compliance oder Modulation entschieden werden. Nur wo die Wirksamkeit einer Maßnahme oder die Überlegenheit einer Wirtschaftsweise eindeutig nachgewiesen sind, erscheint es gerechtfertigt, Steuergelder für deren Förderung einzusetzen oder Fördermittel auf sie umzulenken.



Frankfurt am Main, August 2007

 

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