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Beim Pflanzenschutzmitteleinsatz in Haus- und Kleingärten sollten im Interesse der Umwelt und der eigenen Gesundheit einige Regeln beachtet werden. Quelle: Brill Gloria
07.04.2009
Haus & Garten

Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten

Regeln für den Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit beachten

Wenn trotz bester Für- und Vorsorge die lieben Gartenpflanzen krank oder von Schädlingen und Unkräutern bedrängt werden, kann der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit einem Sprühgerät sinnvoll und notwendig sein. Die wenigsten Hobbygärtner verfügen über eine entsprechende Ausbildung für den sachgerechten und sicheren Umgang mit der Pflanzenmedizin. Wer die folgenden Grundsätze beachtet, ist in Bezug auf Umwelt, die eigene Gesundheit und die Gesetze auf der sicheren Seite.

Beratung in Anspruch nehmen

Wer im Gartencenter oder Baumarkt nach geeigneten Pflanzenschutzmitteln sucht, sollte die Hilfe von speziell geschulten Verkaufsberatern in Anspruch nehmen. Diese müssen über einen Sachkundenachweis verfügen. Bei Unklarheiten können Haus- und Kleingärtner auch die Hotlines der Herstellerfirmen oder die Beratungsangebote der regionalen Pflanzenschutzämter nutzen.

Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden

Bevor Pflanzenschutzmittel in den Handel kommen, müssen sie amtlich zugelassen und für die Anwendung im Haus- und Gartenbereich geeignet sein. Zu erkennen sind sie an dem dreieckigen Zulassungszeichen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Verpackung. Damit bestätigt die Behörde, dass die Mittel bei korrekter Anwendung weder die Umwelt, noch die menschliche Gesundheit gefährden. Die Maßstäbe der Zulassungsbehörden sind über die Jahrzehnte immer strenger geworden. Eigenmischungen aus verschiedenen Mitteln sind auf keinen Fall empfehlenswert!

Gebrauchsanleitung gründlich durchlesen und beherzigen

Bevor Anwender eine Packung öffnen, sollten sie unbedingt die Gebrauchsanleitung aufmerksam durchlesen. Darin sind unter anderem alle wichtigen Angaben zu Eigenschaften und Risiken sowie zur sicheren Anwendung enthalten. Die empfohlenen Mengen müssen eingehalten werden, auch wenn man sich nicht vorstellen kann, dass diese kleinen Mengen die erhoffte Wirkung bringen. In der Gebrauchsanleitung ist auch die Wartezeit angegeben, die zwischen der Anwendung des Pflanzenschutzmittels und der Ernte liegen muss.

Das Wetter muss passen

Grundsätzlich sollten keine Behandlungen bei Temperaturen über 25 Grad Celsius durchgeführt werden. Die Spritzbrühe verdampft sonst zu schnell. An Sommertagen sind die kühleren Morgen- und Abendstunden ideal. Auch bei Wind ist Vorsicht geboten, da die Spritzbrühe auf andere Pflanzen, in Richtung Nachbars Garten oder in den Gartenteich verweht werden kann. Jedes Mittel hat seine idealen Einsatzbedingungen. Auch dazu sind Informationen in der Gebrauchsanleitung zu finden.

Sich selbst schützen

Keinesfalls sollte man die Mittel einatmen oder gar verschlucken! Spritzer auf der Haut sollten umgehend mit Wasser abgewaschen werden. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit unverdünnten Mitteln geboten. Schutzhandschuhe sind hier ein Muss. Aber auch bei verdünnten Präparaten sind sie empfehlenswert. Ob Schutzanzüge und Atemfilter angeraten sind, steht in der Gebrauchsanleitung. Geeignete Schutzkleidung gibt es beim Fachhandel. Sie sollte regelmäßig gereinigt werden.

Restmengen und Waschwasser

Bleiben nach der Arbeit Restmengen übrig, sollten Gartenfreunde diese 1:10 verdünnen und gleichmäßig auf die zuvor behandelten Flächen ausbringen. Nach der Anwendung müssen die Behälter der Spritzbrühe sowie leere Pflanzenschutzmittelgebinde mit Wasser gründlich ausgespült werden. Das Spülwasser verteilt man ebenso auf die zuvor behandelte Fläche. Restmengen darf man keinesfalls in den Abfluss gießen! Damit würde man das Wasser gefährden und gegen geltendes Recht verstoßen. Auch auf versiegelten Flächen wie zum Beispiel auf gepflasterten Garagenauffahrten dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.

Pflanzenschutzmittel sicher lagern und entsorgen

Pflanzenschutzmittel sollten immer in Originalverpackung an einem sicheren, für Kinder unzugänglichen Ort lagern. Nicht mehr benötigte Reste kann man beim Schadstoffmobil oder an Sammelstellen abgeben. Auskünfte dazu erteilen die Stadt- oder Kreisverwaltungen. Gründlich gespülte Pflanzenschutzmittelgebinde gehören in die Wertstoffsammlung.