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Der Weltwassertag ist auf UN-Initiative erstmalig 1993 begangen worden. Foto: Wiedenau
22.03.2011
Umwelt & Verbraucher

Sauberes Wasser ist nicht selbstverständlich

Am 22. März ist Weltwassertag

Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro und wird alljährlich am 22. März begangen. Noch immer haben rund eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser, während im ohnehin eher wasserreichen Europa die Standards für die Wasserqualität immer höher werden. Deutschland ist eines der wasserreichsten Länder der Erde, und die Wasserqualität kann sich (wieder) sehen lassen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine noch intensivere Kontrolle der Anwendung vor.

99,984 Prozent

Wir alle wollen sauberes Wasser. Die Landwirtschaft nutzt 47 Prozent der Fläche Deutschlands, um Pflanzen für Lebensmittel als Tierfutter und zur Energiegewinnung zu erzeugen. Zur Sicherung der Erträge wurden 2009 rund 14 600 Tonnen Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Das klingt zunächst nach viel. Bezogen auf eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 16,8 Millionen Hektar, sind es im Schnitt 0,09 Gramm pro Quadratmeter. – Vielleicht doch nicht so viel? – .... Und das Wasser? Breit angelegte Monitorings zeigen, dass sich die Wasserqualität in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert hat. Laut Website des Industrieverbands Agrar e. V. (www.iva.de) gelangen davon mittlerweile 99,984 Prozent auf die Kulturen. Der Rest, also 0,016 Prozent, gelangt ins Wasser. Zulassungsbehörden, Herstellerfirmen und Landwirtschaft arbeiten Hand in Hand daran, diesen Anteil noch weiter zu verringern.

Strenge Grenzwerte

Damit nur einwandfreies Wasser aus dem Hahn fließt, hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte festgesetzt. So darf Grundwasser maximal 0,1 Mikrogramm (das sind 0,000001 Gramm) pro Liter erhalten. Trinkt ein Mensch davon 70 Jahre lang täglich zwei Liter, hat er höchstens eine salzkorngroße Menge aufgenommen. Der Grenzwert hat nach Expertenmeinung keine gesundheitliche Begründung, sondern stellte lange Zeit die Nachweisgrenze der vorhandenen Analysegeräte dar. Er steht auch für den politischen Willen, dass Wasser frei von Pflanzenschutzmitteln sein sollte.

Bei korrekter Anwendung sicher für Mensch und Umwelt

Hält sich der Landwirt beim Pflanzenschutz genau an die Gebrauchsanleitung, können keine Wirkstoffe oder biologisch wirksame Abbauprodukte ins Wasser gelangen. Nur unter dieser Voraussetzung erhält ein Pflanzenschutzmittel überhaupt die behördliche Zulassung. Vom ersten Wirkstofftest im Labor bis zur Erteilung der Zulassung für ein Produkt können acht bis zehn Jahre vergehen. In dieser Zeit durchlaufen die Mittel ein gnadenloses Auswahlverfahren: Testsubstanzen, die die Anforderungen nicht erfüllen, fliegen aus dem Verfahren, etwa Substanzen, die sich nicht schnell genug abbauen. Bei den erfolgreichen Kandidaten schreiben die Anwendungsbestimmungen je nach Eigenschaft Mindestabstände zu Gewässern vor.

In der Praxis können Situationen eintreten, in denen Pflanzenschutzmittel dennoch ins Wasser gelangen. Eine Windböe kann die feinen Tröpfchen der Spritzbrühe verwehen, Starkregen kann Erde und daran anhaftende Wirkstoffe in Oberflächengewässer abschwemmen. Steht ein Pflanzenschutzgerät bei Regen auf einem befestigten Hofplatz, können kleine Mittelmengen vom Spritzgestänge abgewaschen und in die Kanalisation gespült werden. Die Gefahr ist erkannt. Gefahr hoffentlich gebannt: In umfangreichen Aufklärungskampagnen informieren die Hersteller die Landwirte darüber, wie sie diese so genannten Punktquellen vermeiden können. Zum Beispiel sind Düsen, die größere und damit weniger windanfällige Tropfen erzeugen, in Gewässernähe zu bevorzugen. Die Pflanzenschutzspritze muss grundsätzlich auf dem Feld oder auf dem Waschplatz gereinigt werden, keinesfalls auf dem Hof, sonst laufen Reste in die Kanalisation. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, an Ackerflächen, die neben Oberflächengewässern liegen, zum Beispiel Pufferstreifen anzulegen, um Abschwemmungen sicher zu verhindern.

Guter Gewässerzustand in Europa bis 2015

Hat Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten umfangreiche Gesetzeswerke zum Schutz des Wassers, so gilt auf europäischer Ebene seit 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Deren Ziel ist es, bis 2015 alle europäischen Gewässer in einen guten chemischen und biologischen Zustand zu versetzen. In den kommenden Jahren werden daher verstärkt Proben gezogen. Fallen Überschreitungen der strengen Grenzwerte auf, folgen Untersuchungen. Ist die Ursache eingegrenzt, vereinbaren die Behörden mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmenpläne. Greifen diese nicht, droht den gefundenen Wirkstoffen ein Verbot. Landwirte tun also im eigenen Interesse gut daran, größte Sorgfalt auf den Gewässerschutz zu verwenden, wenn sie bewährte Problemlösungen erhalten wollen.

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