Richtungsweisende Urteile im Pflanzenschutzrecht
Frankfurt/Main / 09.09.2019
In zwei vom Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig in der vergangenen Woche als Musterverfahren zusammen behandelten Klagen von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ist deren Anträgen stattgegeben worden. Diese hatten gegen neue, vom Umweltbundesamt (UBA) ab dem 1. Januar 2020 geforderte Anwendungsbestimmungen geklagt, die unter anderem festlegten, dass Landwirte die betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann anwenden dürfen, wenn sie 10 Prozent ihrer gesamten Ackerfläche als sogenannte Biodiversitätsflächen vorhalten.