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Entscheidung in Brüssel: Verbot von drei Pflanzenschutz-Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide ist unverhältnismäßig, wissenschaftlich undifferenziert und schädlich für die Landwirtschaft. Foto: adpic
Pressemitteilung
29.04.2013 - Frankfurt/Main

Neonikotinoid-Verbot trifft Rapsanbauer hart

Pflanzenschutz-Industrie kritisiert deutsches Abstimmungsverhalten / „Politisches Kalkül zerstört Vertrauen in Zulassungsregeln“

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) hat das heute in Brüssel von der Europäischen Kommission angekündigte Verbot von drei Pflanzenschutz-Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide als unverhältnismäßig, wissenschaftlich undifferenziert und schädlich für die Landwirtschaft kritisiert. Insbesondere ist der Wirtschaftsverband von der Haltung der Bundesregierung enttäuscht, die mit der Kommission gestimmt hat. 

„Hier ist kurzfristiges politisches Kalkül über die Interessen der deutschen Landwirte gestellt worden. So zerstört man das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Zulassungsregeln“, kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. 

Die Europäische Kommission hat heute, wie schon im März, mit ihren Vorschlägen die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten verfehlt. Nach den Regeln der EU liegt nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses die Entscheidung jetzt bei der Kommission. Diese hat zwar angekündigt, den Zeitpunkt des Verbots von Juli auf Dezember 2013 zu verschieben, ansonsten aber nur geringe Ausnahmen zu dem Totalverbot zuzulassen. 

Die Folge ist, dass in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Pflanzenschutzmittel mit den drei Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam beim Anbau einer Vielzahl wichtiger landwirtschaftlicher Nutzpflanzen nicht mehr einsetzt werden dürfen. Damit steht der Anbau von Winterraps in vielen Regionen Deutschlands auf der Kippe, denn die Landwirte haben kaum wirksame Alternativen, um ihre Raps-Pflanzen vor Schadinsekten zu schützen. 

„Neonikotinoide sind in vielen Kulturpflanzen zur Bekämpfung von Schadinsekten unverzichtbar. Die jetzt vom Verbot betroffenen Produkte sind zum einen bereits durch ein rigoroses Zulassungsverfahren gegangen; zum anderen ist durch Monitorings belegt, dass die Produkte in der Praxis bienenverträglich eingesetzt werden“, so Koch-Achelpöhler.

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