Bundesumweltministerin in der Kritik / Widersprüchliche Informationen gegenüber Öffentlichkeit und Bundestag
„In der Europäischen Union haben wir das weltweit strengste Pflanzenschutzrecht, in dessen Mittelpunkt eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Wirkstoffe und Mittel steht. Der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit ist im Glyphosat-Verfahren allerdings mehrfach mit Füßen getreten worden“, kommentierte IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. Er kritisierte insbesondere die Rolle der deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks in diesem Verfahren.
Diese hatte im Mai 2016 kurz vor der entscheidenden Abstimmung in Brüssel zur Begründung der deutschen Enthaltung vermeintlich ungeklärte Gesundheitsfragen angeführt. Erst müsse die Einstufung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorliegen, teilte ihr Ministerium mit. Was die Öffentlichkeit allerdings nicht erfuhr: Zu diesem Zeitpunkt hatten die deutschen Behörden, darunter auch das Umweltbundesamt, längst ein entsprechendes Dossier erarbeitet und bei der ECHA eingereicht. Dies geht nun aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.
Noch einen Tag bevor die Ministerin ihre überraschende Kehrtwende vollzog, hatte die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/8408) geantwortet: „Sowohl die BAuA als auch das BfR und das Umweltbundesamt (UBA) kommen in dem Dossier, das zur Änderung der Einstufung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgelegt wurde, zu dem Schluss, dass eine Einstufung als kanzerogen für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat nicht notwendig ist.“ (S. 16, Antwort auf Frage 50).
„Wie kann es sein, dass drei Bundesbehörden – darunter das im Zuständigkeitsbereich der Bundesumweltministerin angesiedelte Umweltbundesamt – bestätigen, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht, die Öffentlichkeit von der Ministerin aber anders informiert wird? Traut die Ministerin dem wissenschaftlichen Urteil der eigenen Behörde nicht?“, fragt Koch-Achelpöhler.
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