Umwelt-Aktivisten demonstrieren medienwirksam vor Baumärkten, meinen aber Millionen private Haus- und Kleingärten
Treffpunkt der Aktivisten waren verschiedene Baumärkte im Bundesgebiet, vor denen ein Verkaufsstopp von Pflanzenschutz-Mitteln gefordert wurde. Jedoch richtete sich diese Kampagne nur auf den ersten Blick gegen die Handelsketten. Sollte sich Greenpeace mit seinen Forderungen durchsetzen, wären die eigentlich Leidtragenden die Freizeitgärtner im Lande.
„Wer seinen Garten liebt, liebt die Natur. Genau wie der Landwirt steht aber auch der Freizeitgärtner immer wieder vor der Frage, wie er seine Pflanzen vor Schädlingen oder Pilzbefall schützt. Wenn mechanische oder biologische Verfahren versagen, ist sachgerecht angewendeter chemischer Pflanzenschutz oft die letzte Rettung für den mit Liebe gepflegten Kleingarten“, kommentiert Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA).
Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich (HuK) müssen schon seit vielen Jahren besonders strengen Eignungskriterien genügen. Spezielle Formulierungen, Dosiersysteme und Verpackungen gewährleisten eine sichere Anwendung der Mittel. Ein Selbstbedienungsverbot mit Beratungspflicht stellt sicher, dass der Anwender das richtige Mittel für sein Problem erhält und über die korrekte Anwendung informiert ist. Im europäischen Vergleich macht Deutschland dabei strenge Vorgaben.
„Statt auf dem Parkplatz für Fotos zu posieren, hätten die Aktivisten die Baumärkte einmal besuchen sollen. Dort hätten sie festgestellt, dass Pflanzenschutz-Produkte nicht offen zugänglich sind und erst nach einem entsprechenden Beratungsgespräch von kompetenten Mitarbeitern verkauft werden“, so Koch-Achelpöhler weiter.
Neben dem Handel und den Herstellern setzen auch die Verbände des Freizeitgartenbaus, in denen 3,4 Millionen Menschen organisiert sind, auf gezielte, sachkundige Beratung ihrer Mitglieder. Der Erfolg gibt ihnen Recht: In den vergangenen Jahren sind weder Vergiftungsfälle an Menschen noch Umweltschäden durch die Anwendung von für Haus- und Kleingarten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln bekannt. Um verbotenen Anwendungen von Herbiziden („Abspritzen der Garageneinfahrt“) konsequenter zu begegnen, sind zuletzt die entsprechenden Bestimmungen im deutschen Pflanzenschutzgesetz verschärft worden.
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