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Die "10 Prozent"-Auflage des Umweltbundesamts führt nach Ansicht des IVA zu einer Teil-Enteignung der Landwirte. Foto: 123RF
Pressemitteilung
15.03.2019 - Frankfurt/Main

"Landwirten droht Enteignung durch die Hintertür"

IVA: Umweltbundesamt "bastelt" trotz Kritik der EU weiter an deutschen Sonderwegen

Leidtragende des andauernden Konflikts zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsressort in der Bundesregierung sind abermals die deutschen Landwirte. Jüngstes Beispiel dafür sind nach Ansicht des Industrie­verbands Agrar e. V. (IVA) Vorstöße des Umweltbundesamts (UBA) bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, die auf gravierende Eingriffe in Eigentumsrechte der Landwirte hinauslaufen.

Dabei geht es um Anwendungsauflagen, die es Landwirten ab 2020 untersagen sollen, 10 Prozent ihrer Ackerfläche in der üblichen Bewirtschaftung zu nutzen, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel einsetzen wollen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daher die Zulassungen zunächst nur befristet bis zum Jahresende 2019 verlängert. Diese „10 Prozent“-Anwendungsbestimmungen hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze der Öffentlichkeit im November 2018 als „Glyphosat-Ausstiegsplan“ präsentiert – jetzt zeigt sich, dass von den ersten 18 Mitteln, für die das Umweltbundesamt sein Einvernehmen zur Zulassung nur mit dieser Auflage erteilt hatte, lediglich eines den Herbizid-Wirkstoff enthält. Die „10 Prozent“-Auflage wird vom UBA quer über alle Produktgruppen erteilt und führt nach Ansicht des IVA so zu einer Teil-Enteignung der Landwirte.

Mit dieser Auffassung ist der IVA nicht allein. Nicht nur das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige BVL wies die UBA-Auflagen zurück, nach Informationen des IVA prüften auch die Juristen von Innen- und Justizministerium und bewerteten die Auflagen als rechtswidrig. Da Landwirte faktisch an der Nutzung ihres Eigentums gehindert werden, müsste ein solcher Eingriff per Gesetz geregelt sein und die Landwirte müssten entsprechend entschädigt werden. Beides ist nicht der Fall.

„Landwirten ist die Bedeutung der Biodiversität für eine intakte Agrarlandschaft bewusst. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen setzen sie längst zahlreiche erprobte und wirksame Maßnahmen um, und die Pflanzenschutzmittel-Hersteller unterstützen sie dabei. Bei dem Vorgehen des UBA hingegen, das technokratisch auf einen Prozentsatz der Gesamtackerfläche abstellt, ist nicht garantiert, dass die Maßnahmen Erfolg haben“, kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt. Während landwirtschaftliche Fläche in erheblichem Umfang verloren gehe, so seine Kritik, sei eine Erfolgskontrolle nicht einmal vorgesehen.

Die neuen UBA-Auflagen sind nach Ansicht des IVA ein weiteres Beispiel für die „deutschen Sonderwege“ in der Pflanzenschutz-Zulassung, für die die Europäische Union Deutschland 2016 kritisiert hatte. Hauptkritikpunkte waren damals, dass deutsche Behörden die vorgeschriebenen Fristen der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 nicht einhalten und durch zahlreiche Sonderregelungen die europäische Harmonisierung behindern. So sind auch die neuen UBA-Auflagen europarechtlich fragwürdig, da sie deutsche Landwirte massiv gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern benachteiligen – dabei sollten durch einheitliche EU-Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.

„Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller und ihre Kunden in der Landwirtschaft brauchen Planungssicherheit und müssen sich auf deutsches und europäisches Recht verlassen können. Es ist an der Zeit, die taktischen Spielchen zu beenden, und zu rechtssicherem Verhalten zurückzukehren. Andernfalls droht Landwirten eine Enteignung durch die Hintertür“, so Pradt.

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