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Foto: Adobestock
Pressemitteilung
07.07.2022 - Frankfurt/Main

IVA präsentiert Info-Paket zur EU-Düngeprodukte-Verordnung

Neue EU-weite Kennzeichnung gilt ab 16. Juli / Rechtsrahmen für Biostimulanzien / Nutzer können Wissen online testen

„Was passiert mit den Produkten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 vor dem 16. Juli 2022 als Düngemittel mit der Bezeichnung "EG-Düngemittel" in Verkehr gebracht wurden?“ Hätten Sie es gewusst? Die Antwort: Die Düngemittel, die schon im Markt sind, dürfen noch abverkauft werden, aber ab dem 16. Juli 2022 darf kein Hersteller mehr „EG-Düngemittel“ auf den Markt bringen. Denn ab diesem Tag ist die EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009, die vor drei Jahren in Kraft trat, vollständig anwendbar.

Die zahlreichen Neuerungen betreffen auch viele Anwender in der Landwirtschaft. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), der die Interessen der agrochemischen Industrie und damit auch der Hersteller von Mineraldüngern und Biostimulanzien vertritt, hat zum besseren Verständnis der anstehenden Änderungen zur Düngeprodukte-Verordnung einen >> neuen Bereich auf seiner Webseite geschaffen. Hier finden Nutzer alles zu Themen wie harmonisierten EU-Standards, Konformitätsbewertungen und den neuen Vorschriften zur Kennzeichnung. Abgerundet werden die Kapitel mit einem Wissenstest zu praxisrelevanten Fragen – wie zum Beispiel den Abverkaufsfristen.

Ein Kapitel des Online-Angebots beschäftigt sich mit der neuen Produktfunktionskategorie der „Pflanzen-Biostimulants“. Biostimulanzien sind weder Pflanzenschutz- noch Düngemittel, sondern dienen der Verbesserung der Nährstoffaufnahme oder schützen sie vor abiotischem Stress wie Kälte oder Trockenheit. Der IVA hatte schon vor fünf Jahren einen eigenen Fachbereich für Biostimulanzien eingerichtet, in dem sich Hersteller aus diesem neuen Marktsegment zusammengeschlossen haben. Mit der europäischen Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009 gibt es nun einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Produkte.

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