# Weder „Pestizid-Obst“ noch „giftiges Gemüse“

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- URL: https://www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen/weder-pestizid-obst-noch-giftiges-gemuese
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- Created: 2007-02-05T23:00:00+00:00
- Updated: 2025-10-23T07:51:11+00:00
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- Topics: Gesundheit / Verbraucherschutz, Lebensmittel / Ernährung
- Teaser text: Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln weisen mit Nachdruck darauf hin, dass ihre Produkte sicher für den Verbraucher eingesetzt werden können. Damit überall in Europa das gleiche hohe Schutzniveau herrscht und einheitliche Normen für den Handel bestehen, werden seit einigen Jahren die Rückstands-Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel angeglichen.

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Pressemitteilung

06.02.2007

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## Zur Greenpeace-Studie „Pestizide am Limit II“

Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln weisen mit Nachdruck darauf hin, dass ihre Produkte sicher für den Verbraucher eingesetzt werden können. Damit überall in Europa das gleiche hohe Schutzniveau herrscht und einheitliche Normen für den Handel bestehen, werden seit einigen Jahren die Rückstands-Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel angeglichen.

„Unfassbar ist aus unserer Sicht, dass Greenpeace in seiner heutigen Pressemitteilung diesen Vorgang als ‚Legalisierung von mehr Gift im Essen’ verunglimpft. Wir fragen uns: Weiß Greenpeace nicht, wie Höchstmengen zustande kommen und was sie bedeuten? Das wäre fatal. Denn die Greenpeace-Behauptungen werden vielen Verbrauchern Angst machen.“ Das erklärte dazu Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V.

Höchstmengen sind Handelsnormen. Sie legen einen Wert fest, der ausgeschöpft werden kann, wenn der Schädlingsbefall besonders groß ist. In der Praxis ist das aber nur selten der Fall. 96 Prozent der Lebensmittel liegen deutlich unter der zulässigen Höchstmenge oder sind vollkommen frei von Rückständen. Das zeigen Jahr für Jahr Zehntausende von Kontrollen der Lebensmittelwirtschaft und der staatlichen Untersuchungsämter.

Höchstmengen haben dagegen keinerlei Bedeutung für die Gesundheit. Dafür sorgen hohe Sicherheitsfaktoren. Höchstmengen wurden früher auch nur für Pflanzenschutzmittel festgelegt, die in Deutschland für die Anwendung bei hier angebauten Feldfrüchten zugelassen waren. Für alle übrigen Produkte galt ein Quasi-Null-Wert. Wenn anstelle dieses Null-Werts nun technisch begründete Höchstmengen festgelegt werden, dann bedeutet das natürlich eine Anhebung. Es gilt aber auch für diese Werte, dass sie den hohen Sicherheitsstandard erfüllen müssen. Und für den Verbraucher haben sie den Vorteil, dass er überall in Europa den gleichen Schutz erwarten kann.

„Das ist natürlich ein Prozess, der nicht von einem Tag auf den anderen erledigt werden kann, und der immer wieder neue Entwicklungen berücksichtigen muss“, so Koch-Achelpöhler. „Auch die Industrie würde sich ein höheres Tempo wünschen. Bei Abstimmungsprozessen, in die zwei Dutzend Länder integriert sind, ist das aber nicht so leicht zu machen.“

Unabhängig davon haben gemeinsame Anstrengungen von Landwirtschaft und Handel zu einer ständigen Verbesserung der Situation in den letzten Jahren geführt. Sie haben Greenpeace immerhin am vergangenen Freitag zu der Frage veranlasst, ob „Pestizid-Obst bald Mangelware“ wird; nachzulesen ist das auf der Internetseite der Umweltorganisation.

## Pressemitteilungen

[ ![Pflanzenschutzmittel sicher anwenden](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2025-06/PB110190_EBV.jpg.webp?h=94b28deb&itok=Vst4fv7A)

17.06.2025

Pressemitteilung

Pflanzenschutzmittel sicher anwenden

Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein. Sie stehen Anwendenden neben dem amtlichen Dienst mit Rat und Tat zur Seite.

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[ ![Grassierende Rattenplage in Deutschland, aber Behörde plant Verbot von Ratten-Fraßködern für Privatanwender](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-12/Ratten_21066866_istock.jpg.webp?h=f543175a&itok=sKYWwLO9)

13.12.2024

Aktuelles

Grassierende Rattenplage in Deutschland, aber Behörde plant Verbot von Ratten-Fraßködern für Privatanwender

Ein Zusammenschluss wichtiger Akteure aus der Produktion von Ratten-Fraßködern, betroffenen Verbänden und Unternehmen hat sich in einem dringenden Appell an politische Entscheidungsträger gewandt. In einem Brief warnen die Unterzeichner vor den Folgen eines möglichen Verbots von Rodentiziden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dies würde ein faktisches Verbot der Rattenbekämpfung mit Fraßködern für Privatanwender bedeuten. Anstelle eines Verbots plädieren sie für einen ganzheitlichen Lösungsansatz für die Eindämmung von Rattenpopulationen in Städten und Gemeinden, die ein nicht unerhebliches gesundheitliches Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung bergen.

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[ ![385 Millionen Pestizidvergiftungen? Ein Schauermärchen ohne Substanz](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-11/Gerstenfeld_179234566XL_istock.jpg.webp?h=73f8af3d&itok=LOEbjT_W)

07.11.2024

Pressemitteilung

385 Millionen Pestizidvergiftungen? Ein Schauermärchen ohne Substanz

Seit einigen Jahren geistert eine erschreckende Zahl durch zahlreiche Medien, aber auch staatliche Dokumente: 385 Millionen Menschen weltweit erlitten angeblich jedes Jahr Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel. Diese Hochrechnung wurde in den vergangenen Monaten oft sogar unkritisch als fundierter Wert übernommen und hatte sich verselbständigt.

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[ ![Pflanzenschutz in Europa ist sicher](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2023-04/Farmer%20im%20Feld_20548213L_istock.jpg.webp?h=17850c86&itok=ZKKo9hZ8)

06.04.2023

Pressemitteilung

Pflanzenschutz in Europa ist sicher

Europa hat das strengste Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der Welt. Durch die EU-Verordnung 1107/2009 gelten seit über zehn Jahren noch strengere Kriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Bezug auf Mensch und Umwelt. Veröffentlichungen zu den Harmonisierten Risikoindikatoren (HRI) in der EU belegen ein abnehmendes Risiko bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In Europa zugelassene Pflanzenschutz-Wirkstoffe durchlaufen einen festgelegten, transparenten Prozess. Die Zulassung erfolgt durch die EU-Kommission auf Grundlage einer Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In Europa zugelassene Pflanzenschutzmittel sind sicher.

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