# Neue Grenzwerte - weiterhin hohe Lebensmittelqualität Europa harmonisiert Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel

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- URL: https://www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen/neue-grenzwerte-weiterhin-hohe-lebensmittelqualitaet
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- Created: 2008-08-27T22:00:00+00:00
- Updated: 2025-10-23T07:51:11+00:00
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- Topics: Pflanzenschutzindustrie, Pflanzenschutz, Regulierung
- Teaser text: Am kommenden Montag (1. September) treten in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Kraft. „Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) begrüßt die Harmonisierung“, erklärt dazu Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. „Sie erleichtert den Handel innerhalb der EU. Für den Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen hohes Sicherheitsniveau.“

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Pressemitteilung

28.08.2008

[ Startseite ](https://www.iva.de/) [ News &amp; Presse ](https://www.iva.de/news-presse) [ Aktuelles und Pressemitteilungen ](https://www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen) Neue Grenzwerte - Weiterhin Hohe Lebensmittelqualität Europa Harmonisiert Rückstandshöchstgehalte Für Pflanzenschutzmittel

Am kommenden Montag (1. September) treten in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Kraft. „Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) begrüßt die Harmonisierung“, erklärt dazu Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler. „Sie erleichtert den Handel innerhalb der EU. Für den Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und in allen Mitgliedstaaten ein gleichermaßen hohes Sicherheitsniveau.“

Bislang waren die meisten Rückstandshöchstgehalte von den EU-Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgesetzt worden. Die unterschiedlichen Werte führten immer wieder dazu, dass Ware zwar im Erzeugerland den Vorschriften entsprach, in Nachbarländern aber die dort erlaubten Höchstgehalte überschreiten konnte. „Das hatte viele negative Schlagzeilen zur Folge und verunsicherte die Verbraucher. Das tatsächliche Risiko stand dazu in keinem Verhältnis“, erläutert Koch-Achelpöhler.

Gesetzliche Rückstandshöchstgehalte sind keine gesundheitsrelevanten Grenzwerte. Sie liegen weit unterhalb einer Konzentration, die für Menschen als sicher gilt. Höchstgehalte geben an, wie viel Wirkstoff in oder auf der ungeschälten Frucht bei der Ernte höchstens vorhanden sein darf. Sie beziehen sich immer auf eine ganz bestimmte Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel.

Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber liegen, meist dann, wenn zuvor keine nationale Höchstmenge bestanden hatte. „Das liegt an den unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedsländern“, erklärt Koch-Achelpöhler. „Unsere Landwirte bauen zum Beispiel keine Zitrusfrüchte an. Also waren in Deutschland Zulassungen für Pflanzenschutzmittel im Zitrusanbau nicht nötig.“ In solchen Fällen galt als zulässiger Rückstandshöchstgehalt die analytische Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm. In Spanien oder Italien konnte er für dieselbe Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel beispielsweise bei zwei Milligramm pro Kilogramm liegen, rechnerisch dem Zweihundertfachen. Künftig gilt dieser Wert, sofern er als sicher eingestuft wurde, in allen Ländern der Gemeinschaft.

„Das Beispiel wird viele erschrecken. Aber alle neuen Höchstgehalte wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den nationalen Behörden umfassend geprüft“, so Koch-Achelpöhler. „Die Verbraucher können darauf vertrauen, dass Lebensmittel in Europa so sicher sind wie eh und je.“

Die Wissenschaftler haben bei der Festlegung der neuen Rückstandshöchstgehalte die sehr unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten in den EU Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Und die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen sensiblen Bevölkerungsgruppen spielten eine wichtige Rolle. Das strenge deutsche Bewertungsverfahren ist Bestandteil der Europäischen Höchstmengen-Festsetzung. Damit bleibt das hohe Schutzniveau für den deutschen Verbraucher erhalten.

Die neuen Höchstgehalte ändern auch nichts an den bestehenden Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel. „Es darf nichts anderes und nicht mehr gespritzt werden als bisher. Die Landwirte werden auch nicht häufiger behandeln als nötig; das wäre schließlich für sie hinausgeworfenes Geld“, erklärt Koch-Achelpöhler. In unseren Lebensmitteln werden künftig deshalb nicht mehr Rückstände vorkommen als heute. Und das heißt: In rund vierzig Prozent der Proben sind überhaupt keine nachweisbar. Bei den übrigen werden die zulässigen Höchstgehalte meist zu weniger als 20 Prozent ausgeschöpft.

Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie z. B. beim
[Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)](http://www.bvl.bund.de)

sowie beim
[Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)](http://www.bfr.bund.de/)

## Pressemitteilungen

[ ![IVA sieht Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zunehmend gefährdet](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-05/IVA_Jahresbericht_2023_24_Titel.jpg.webp?h=00afd729&itok=GWrNo17L)

14.05.2024

Pressemitteilung

IVA sieht Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zunehmend gefährdet

Die Mitgliedsunternehmen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) blicken auf ein schwieriges Jahr mit sinkenden Umsatz- und Absatzzahlen zurück – und angesichts wachsenden regulatorischen Drucks mit Sorge in die Zukunft.&amp;nbsp;Dies geht aus dem neuen Jahresbericht des Verbands hervor, den er heute anlässlich seiner Mitgliederversammlung in Berlin veröffentlichte.

[ Lesen Sie mehr ](https://www.iva.de/news-presse/aktuelles-und-pressemitteilungen/iva-sieht-wettbewerbsfaehigkeit-der-deutschen)

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[ !["Zukunftsprogramm" wird seinem Namen nicht gerecht](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-05/Sommergerste_6183_hk.JPG.webp?h=94b28deb&itok=isqkDqs-)

03.05.2024

Pressemitteilung

"Zukunftsprogramm" wird seinem Namen nicht gerecht

Unwissenschaftlich, unausgegoren und untauglich – mit klaren Worten kommentierte heute der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) die „Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“, mit der das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zahlreiche Interessenvertretungen der Branche zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Der IVA vertritt die Interessen von Herstellern und Zulassungsinhabern von modernen chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland.

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[ ![IVA: Verbales Gift schadet Debatte um Zukunft der Landwirtschaft](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2023-06/Erdbeeren_in_Portion_305174_adpic.jpg.webp?h=4ca9cb25&itok=Lo2HnUmo)

09.06.2023

Pressemitteilung

IVA: Verbales Gift schadet Debatte um Zukunft der Landwirtschaft

Mit der giftigen Rhetorik seiner seit Wochenanfang laufenden Kampagne #BesserOhneGift führt sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) selbst ad absurdum, indem er zu einer verbalen Vergiftung der Debatte um die Zukunft der Landwirtschaft beiträgt. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) bedauert, dass der BUND in alte Muster zurückfällt. Beteiligte aus Landwirtschaft, Umweltschutz und Industrie waren in ihrem Dialog schon viel weiter, etwa in der gemeinsamen Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Aus Sicht des IVA, der die Interessen der deutschen Pflanzenschutzindustrie vertritt, sollte über die Landwirtschaft von morgen nicht mit Kampagnen von vorgestern gestritten werden.

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[ ![Michael Wagner als IVA-Präsident bestätigt](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2023-05/Michael%20Wagner.jpg.webp?h=6f8e2d4a&itok=RdAl-2Ef)

09.05.2023

Pressemitteilung

Michael Wagner als IVA-Präsident bestätigt

Michael Wagner wird den Industrieverband Agrar e. V. (IVA) für zwei weitere Jahre als Präsident führen. Die Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbands bestätigte ihn heute in Berlin bei den Wahlen zum Präsidium. Wagner hat das Amt seit Jahresbeginn 2022 inne.

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