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Kennzeichnung

Kennzeichnung Anhang III der Verordnung 2019/1009

Teil 1: Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen

  • Produktbeschreibung
  • Mengenangabe
  • Anwendungszweck mit vorgesehener Anwendungsmenge, Anwendungszeitpunkt, Anwendungshäufigkeit und Zielpflanzen
  • Lagerbedingungen
  • Empfehlungen zur Risikominimierung
  • Liste der Inhaltsstoffe > 5%

Teil 2: Produktspezifische Kennzeichnungsanforderungen

  • Spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung von chemischen und physikalischen Parametern, Inhaltsstoffen (CMC), Wirkungsweisen und Sicherheitshinweisen für die verschiedenen Produktfunktionskategorien

Teil 3: Toleranzregelungen (nur deklarierte Werte, nicht für Schadstoffe)

  • Toleranz für positive und negative Abweichungen
  • Kein Überschreiten von Mindest- bzw. Höchstgehalten mit der Toleranz

Leitfaden zur Kennzeichnung

Dieser Leitfaden zur Kennzeichnung dient nur als Leitlinie und ist nicht rechtsverbindlich.

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EU Düngeprodukte Verordnung 2019/1009

Die EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009 trat am 15.07.2019 in Kraft.

Ansprechpartner

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Dr. Theresa Krato

Wissenschaft und Innovation

  • Fachgebietsleitung Pflanzenernährung und Biostimulanzien
    • +49 69 2556-1598
  • krato.iva@vci.de
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Dr. Thorsten Scheile

Wissenschaft und Innovation

  • Fachgebiet Pflanzenernährung
    • +49 151 17280551
  • scheile.iva@vci.de