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Proteinreiche Erbsen sind Teil der zivilen Notfallreserve. Foto: Bayer CropScience
16.10.2012
Umwelt & Verbraucher

Lebensmittelversorgung im Krisenfall – Staatliche Vorratslager in Deutschland

Professioneller Vorratsschutz sichert nahezu verlustfreie Lagerung

Der Welternährungstag am 16. Oktober macht vor allem auf den Hunger in der Welt aufmerksam. Für uns sind gut gefüllte Lebensmittelregale seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn es aus welchen Gründen auch immer zu Versorgungsengpässen in Deutschland kommt? Der Staat sorgt vor: In großen Lagerhallen an geheimen Orten lagern sorgfältig geschützte Lebensmittel, mit denen die Bevölkerung zumindest kurzfristig versorgt werden kann.

Im Dunstkreis deutscher Großstädte sollen sie sich befinden: Ungefähr 100 bis 150 Lagerhallen, in denen Notfallreserven für Krisenfälle aufbewahrt werden. Und zwar Weizen, Roggen und Hafer in der Bundesreserve, Getreide sowie Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch in der zivilen Notfallreserve. Die staatliche Vorratshaltung ist per Gesetz vorgeschrieben: Das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Ernährungsvorsorgegesetz sowie weitere Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen. Demnach soll mit den Notvorräten umgehend auf Versorgungsengpässe reagiert werden, nicht zuletzt, um Panikreaktionen und Hamsterkäufen vorzubeugen. Zum Beispiel im Fall von Natur- und Umweltkatastrophen, Tierseuchen, Streiks, Anschlägen oder militärischen Spannungsfällen. 

BLE koordiniert Lagerhaltung

Die verantwortliche Behörde für die Notfallreserve ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie ist eine nachgeordnete Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Vorräte einzukaufen, einzulagern, deren Qualität zu gewährleisten und sie nach Ablauf der Lagerdauer wieder auszulagern. Die BLE unterhält aber keine eigenen Lagerstätten, sondern schreibt diese öffentlich aus und wählt dann geeignete Hallen von Anbietern aus der Privatwirtschaft aus. Anders ist die Situation bei Kondensmilch. Die produzierenden Molkereien sind dazu verpflichtet, einen Teil der Erzeugnisse für Krisenfälle vorzuhalten. Die BLE braucht dafür keine Räume zu mieten. 

Verluste minimal

Weil die Lebensmittel bis zu zehn Jahre in den Hallen verbleiben, müssen sie vor dem Verderb geschützt werden. In der deutschen Notfallreserve liegen die Verluste bei der „losen Ware“ (Bundesreserve Getreide) nach Angaben der BLE nämlich lediglich bei rund 0,1 Prozent. In der zivilen Notfallreserve („gesackte Ware“) gibt es keine Verluste. Zum Vergleich: Die weltweiten Lagerverluste für Getreide betragen nach Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zehn bis 30 Prozent. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind für rund 80 Prozent der Verluste Insekten wie Kornkäfer, Mehlkäfer, Getreideplattkäfer, Getreidekapuziner, Mehlmotte oder Milben  die Ursache. Die restlichen 20 Prozent gehen auf das Konto von Vögeln, Nagetieren und Pilzen. 

Dass die Verluste in deutschen Reserven so minimal sind, ist dem besonders sorgfältigen Umgang mit ihnen zu verdanken. Bevor die ersten Lebensmittel in die Hallen gelangen, werden die Räume gründlich gereinigt und gegebenenfalls mit zugelassenen Insektiziden behandelt. 

Lagerhygiene ist entscheidend

Die Lagerhalter akzeptieren nur trockene und gereinigte Partien ohne sichtbaren Pilzbefall. Vorratsschädlinge wie Insekten und verschiedene Pilze sind auf ein Mindestmaß an Feuchtigkeit angewiesen. Weist Getreide allerdings weniger als 14,5 Prozent Kornfeuchte und eine Temperatur von weniger als elf Grad Celsius auf, so ist es im Normalfall dauerhaft lagerfähig. Insekten im Lagergut sind übrigens weniger gefährlich als Pilze, weil sie über eine einmalige Begasung abgetötet und anschließend herausgereinigt werden können. Pilze produzieren hingegen giftige Stoffwechselprodukte. Diese können auch durch Hitze beispielsweise beim Brotbacken nicht mehr unschädlich gemacht werden. Ein wichtiges Hilfsmittel für den Lagerhalter ist das Thermometer. Steigt die Temperatur, deutet das auf eine verstärkte Aktivität von Vorratsschädlingen hin. Angefressene Körner und Kotspuren weisen eindeutig auf Mäuse oder Ratten hin. Diese müssen umgehend mit geeigneten Ködern bekämpft werden, sonst sind die Vorräte nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet.   

Die BLE schickt alle vier bis sechs Wochen Kontrolleure in die Hallen. Sie prüfen Sauberkeit und bauliche Voraussetzungen sowie die Arbeit des Lagerhalters. Der ist verpflichtet, jederzeit gesunde und saubere Ware bereitzustellen.   

Auswahl und Mengen begrenzt

Da sich Getreide, Reis und Hülsenfrüchte bei entsprechenden Vorkehrungen lange halten, bleiben sie rund zehn Jahre in den Hallen, bevor sie „gewälzt“, also ausgetauscht, werden. Das heißt, die Ware wird vermarktet, nicht etwa weggeworfen. Die Lagermengen sind so bemessen, dass sie je nach Produkt für wenige Tage bis hin zu mehreren Wochen ausreichen. Glücklicherweise mussten die Notfallreserven bislang noch nie in Anspruch genommen werden.  

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