# Zulassung und Kontrolle

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- Entity type: Inhalt (`node`)
- URL: https://www.iva.de/index%2ephp/fachgebiete/pflanzenernaehrung/zulassung-und-kontrolle
- Language: de
- Bundle: Einfache Seite (`page`)
- Created: 2010-08-27T14:51:40+00:00
- Updated: 2025-11-14T14:46:33+00:00
- Published: true
- Topics: Düngemittelindustrie, Düngung, Regulierung
- Teaser text: Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist der Handel mit Düngemitteln in Deutschland gesetzlich geregelt, um den Verbraucher vor verfälschten Produkten zu schützen. Im Zuge der gestiegenen Anforderungen seitens Gesellschaft und Politik an die Umweltverträglichkeit von Düngemitteln hat der Gesetzgeber auch die Herstellung und die Anwendung von Mineraldüngern stark reguliert.

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# Zulassung und Kontrolle von Düngemitteln

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Pflanzenernährung

Zulassung und Kontrolle

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# Zulassung und Kontrolle von Düngemitteln

##### Herstellung und Anwendung von Mineraldüngern sind stark reguliert

Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist der Handel mit Düngemitteln in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor verfälschten und qualitativ minderwertigen Produkten zu schützen. Im Zuge der gestiegenen Anforderungen seitens Gesellschaft und Politik an die Umweltverträglichkeit von Düngemitteln hat der Gesetzgeber auch die Herstellung und die Anwendung von Mineraldüngern stark reguliert.

**Heute gelten folgende Kriterien:**

- Düngemittel müssen einen pflanzenbaulichen Wert haben und/oder dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit dienen.
- Festgelegte Qualitätsstandards müssen eingehalten und wichtige Produktqualitäten (beispielsweise Nährstoffgehalte, Nährstoffformen und Nährstofflöslichkeiten) deklariert werden.
- Die Anwendung von Düngemitteln darf Umwelt und Gesundheit nicht schaden.

## Welche Düngemittel sind zugelassen?

In Deutschland wird das „Inverkehrbringen“ von Mineraldüngern durch die nationale [Düngemittelverordnung](http://www.gesetze-im-internet.de/d_mv_2012/index.html) und die EU-Düngeprodukte-Verordnung (EU)2019/1009 geregelt. Die beiden Verordnungen legen insbesondere fest, welche Düngemittel in Verkehr gebracht werden dürfen, wie sie gekennzeichnet sein müssen und welchen Anforderungen sie entsprechen müssen. Darüber hinaus sind nach Maßgabe des Düngegesetzes durch die „Gegenseiteige Anerkennung“ (mutual recognition) auch Düngemittel verkehrsfähig, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. Inverkehrbringen umfasst dabei jede Abgabe, die Lagerung beim Handel sowie die Einfuhr von Düngemitteln.

**Der Gesetzgeber unterscheidet:**

- „EU-Düngemittel“: Diese müssen der EU-Verordnung2019/1009 entsprechen und sind innerhalb der gesamten Union frei verkehrsfähig.
- Düngemittel, die nicht als EU-Düngemittel gekennzeichnet sind: Diese dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der deutschen Düngemittelverordnung entsprechen. Verkehrsfähig sind auch Produkte, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. In solchen Fällen sind die Vorgaben des deutschen Düngegesetzes zu beachten.

## Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften

Um Düngemittel richtig kennzeichnen oder kontrollieren zu können, müssen sie ein standardisiertes Analyseverfahren durchlaufen. Diese Verfahren und Methoden sind für Düngemittel in der EU-Verordnung 2019/1009 festgelegt. Hier überprüfen Konformitätsbewertungsstellen die Konformität der Düngemittel. Für Düngemittel, die der nationalen Düngemittelverordnung unterliegen, gilt die Probenahme- und Analysenverordnung.

Für die vorschriftsmäßige Herstellung und Kennzeichnung von Düngemitteln ist der Hersteller oder – etwa bei Importware – der Importeur zuständig. Aber auch der Handel muss für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung in seinen Lagern sorgen.

Die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften wird durch die Kontrollbehörden der Bundesländer, den sogenannten Düngemittelverkehrskontrollstellen, überwacht.

## Anwendung nach „guter fachlicher Praxis“

Für die Anwendung von Düngemitteln sind das deutsche Düngegesetz und die Düngeverordnung maßgeblich. Das Düngegesetz schreibt vor, dass Düngemittel nur nach „guter fachlicher Praxis“ angewendet werden dürfen. Die Düngung soll die Pflanzen mit den notwendigen Nährstoffen versorgen. Gleichzeitig sollen Boden, Wasser und Naturhaushalt vor möglichen schädlichen Einflüssen geschützt werden. Die "gute fachliche Praxis" wird in der Düngeverordnung konkretisiert.

[ ![Düngemittelmarkt](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2022-07/D%C3%BCngerstreuer%20im%20Feld_103548394_adobestock.jpeg.webp?h=2226729c&itok=e01jVgOZ)

Düngemittelmarkt

Bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts wollen weltweit fast zehn&amp;nbsp;Milliarden Menschen ernährt werden. Während die Weltbevölkerung weiter zunimmt, kann das Ackerland kaum noch erweitert werden.&amp;nbsp;Deshalb muss die Produktion auf den bereits genutzten Flächen deutlich gesteigert werden – und das innerhalb recht kurzer Zeit.&amp;nbsp;Dazu leistet die Düngemittelindustrie einen wertvollen Beitrag.&amp;nbsp;

[ Lesen Sie mehr ](https://www.iva.de/fachgebiete/pflanzenernaehrung/duengemittelmarkt)

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[ ![Lagerung von Düngemitteln](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2021-11/04_02_02%20Lagerung.jpeg.webp?h=2394737d&itok=PAE_S9Ue)

Lagerung von Düngemitteln

Die korrekte Lagerung von Düngemitteln dient der Erhaltung der Qualität des Produkts. Der Schutz der Umwelt und der Anwender ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

[ Lesen Sie mehr ](https://www.iva.de/fachgebiete/pflanzenernaehrung/lagerung-von-duengemitteln)

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[ ![Mineraldünger als Welternährer](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/2025-10/Claas_D%C3%BCngerstreuer_precision%20farming.jpg.webp?h=f1f33f26&itok=quKRVBJA)

Mineraldünger als Welternährer

Die Landwirtschaft in Deutschland, Europa und weltweit steht vor einem zentralen Zielkonflikt: Auf der einen Seite steht der humanitäre Anspruch einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung unter einem möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen. Auf der anderen Seite stehen die Erhaltung und Sicherung der Biodiversität, der Klimaschutz sowie eine effiziente Landnutzung.

[ Lesen Sie mehr ](https://www.iva.de/fachgebiete/pflanzenernaehrung/mineralduenger-als-welternaehrer)

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## Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

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Dr. Theresa Krato

Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung und Biostimulanzien

+49 69 2556-1598

[ krato.iva@vci.de ](mailto:krato.iva@vci.de)

![](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-10/Scheile_Thorsten_HG.jpg.webp?h=a14b5fd1&itok=NfMeIG44)

Dr. Thorsten Scheile

Pflanzenernährung

+49 151 17280551

[ scheile.iva@vci.de ](mailto:scheile.iva@vci.de)
