# Zulassung und Kontrolle von Biostimulanzien

## Metadata

- Entity type: Inhalt (`node`)
- URL: https://www.iva.de/index%2ephp/fachgebiete/biostimulanzien/zulassung-und-kontrolle
- Language: de
- Bundle: Einfache Seite (`page`)
- Created: 2021-05-18T11:42:31+00:00
- Updated: 2025-11-14T14:58:41+00:00
- Published: true
- Topics: Biostimulanzien
- Teaser text: Biostimulanzien werden im Rahmen der neuen europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 erstmals als eigenständige Produktgruppe einheitlich definiert. Mit der Neufassung des europäischen Düngemittelrechts ergeben sich viele grundlegende Änderungen inklusive einer völlig neuen Systematik.

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Biostimulanzien

Zulassung und Kontrolle von Biostimulanzien

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# Zulassung und Kontrolle von Biostimulanzien

[ Dokumente ](https://www.iva.de/index%2ephp/fachgebiete/biostimulanzien/zulassung-und-kontrolle#bd-16076)

##### Biostimulanzien bilden eine eigenständige Produktgruppe

Biostimulanzien werden im Rahmen der europäischen [Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1586866531616&uri=CELEX%3A32019R1009) als eigenständige Produktgruppe einheitlich definiert.

Alle EU Düngeprodukte weisen eine CE-Kennzeichnung, bekannt etwa aus dem Baustoff- oder Elektronikbereich, auf. Die EU-Düngeprodukte-Verordnung stellt sich wie folgt dar:

In **Anhang I** werden sechs bzw. sieben **Produktfunktionskategorien (PFC)** definiert, welche die Produkteigenschaften sowie Mindestgehalte, Löslichkeiten oder Schadstoffgrenzwerte, zum Beispiel für Cadmium, beschreiben.

In **Anhang II** wird dies ergänzt durch die Anforderungen für die Ausgangsstoffe. In elf **Komponentenmaterialkategorien (CMC)** wird definiert, welche zusätzlichen stofflichen Anforderungen an die einzelnen Ausgangsstoffe gestellt werden.

In **Anhang III** werden die allgemeinen und produktspezifischen **Kennzeichnungsregelungen** sowie Toleranzgrenzen beschrieben.

In **Anhang IV** werden die einzelnen Verfahren zur **Konformitätsbewertung** von Düngeprodukten erläutert, die ähnlich einer Zulassung, in Abhängigkeit vom steigenden potenziellen Risiko eines Düngeproduktes und seiner Ausgangsstoffe eine zunehmend aufwändigere Bewertung und Prüfung vorschreibt, um das CE-Kennzeichen verwenden zu dürfen.

##### Konformitätsbewertung

Für die Konformitätsbewertung muss ein EU-Düngeprodukt in Abhängigkeit von den Produkteigenschaften und den eingesetzten Ausgangsstoffen eines von vier Bewertungsmodulen durchlaufen. Die Funktion eines Produkts ist das erste Kriterium zur Auswahl des Konformitätsbewertungsmoduls. Die grundlegenden Anforderungen für die jeweilige Produktfunktionskategorie (PFC) sind im Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt. Das zweite Kriterium zur Auswahl des Konformitätsbewertungsmoduls ist die Zusammensetzung eines Produkts. Im Anhang II der Verordnung finden sich die grundlegenden Anforderungen für die jeweiligen Komponentenmaterialkategorien (CMC).

Die vier Module setzen unterschiedliche Anforderungen voraus. Für Biostimulanzien ist ein Modul vorgesehen, das mit Prüfstandards gekoppelt ist. Diese Prüfstandards werden vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelt. So müssen z.B. die Produkte ihre Wirksamkeit in Abhängigkeit von der gewählten Kulturpflanze bzw. der Bodenart nachweisen.

##### Überprüfung

Zur Überprüfung dieser Kriterien werden externe, unabhängige Konformitätsbewertungsstellen (KBS) benötigt. Eine Übersicht der aktuellen KBS befindet sich in der NANDO-[Datenbank](https://webgate.ec.europa.eu/single-market-compliance-space/#/notified-bodies/notified-body-list?filter=legislationId:159361,notificationStatusId:1,productId:159413)

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als notifizierende Stelle (überprüft die Konformitätsbewertungsstellen) benannt worden. Die Konformitätsbewertung von in Deutschland produzierten Düngeprodukten, wie Biostimulanzien, kann in einer Konformitätsbewertungsstelle in jeder akkreditieren KBS der europäischen Union vorgenommen werden.

[ ![](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/16_10_1152x720/public/m-2025/2022-02/IVA_Grafik_Zulassung_Biostimulanzien_3_RGB.png.webp?h=e309cdcb&itok=SOwhKxHT) ](https://www.iva.de/sites/default/files/m-2025/2022-02/IVA_Grafik_Zulassung_Biostimulanzien_3_RGB.png)

##### Tabelle der Konformitätsbewertung

Module nach denen die verschiedenen Düngeprodukte bewertet werden müssen

## Dokumente

#### IVA-Position „Die Novellierung der Düngemittelverordnung – Aufnahme von Biostimulanzien als Düngemitteltyp“

PDF 152KB

[Download PDF](https://www.iva.de/sites/default/files/m-2025/2024-09/Biostimulanzien_in_D%C3%BCMV_0.pdf "Download document")

#### Fragen und Antworten zum Thema Biostimulanzien

PDF 176KB

[Download PDF](https://www.iva.de/sites/default/files/m-2025/pdfs/fragen_und_antworten_zu_biostimulanzien.pdf "Download document")

## Publikationen

[ ![](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2023-08/IVA_2301_SO_023_Broschuerentitel_fuer_WEB_202308224.jpg.webp?h=00afd729&itok=ZiY5Mt8d)

15.03.2021

Biostimulanzien – Bausteine für eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft

Was sind Biostimulanzien und welche Bedeutung spielen sie in einer modernen und nachhaltigen Pflanzenproduktion? Fragen, die sich stellen, wenn man den Begriff Biostimulanzien zum ersten Mal hört. Der Flyer informiert über diese neue Produktgruppe.

](https://www.iva.de/publikationen/biostimulanzien-bausteine-fuer-eine-moderne-und-nachhaltige-landwirtschaft-0) [ Download ](https://www.iva.de/sites/default/files/m-2025/2023-06/IVA_2302_BR_005_Biostimulanzien_20230531_WEB.pdf)

## Ansprechpartnerinnen

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

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Kathrin Draaken

Biostimulanzien

+49 172 8944295

[ draaken.iva@vci.de ](mailto:draaken.iva@vci.de)

![](https://www.iva.de/sites/default/files/styles/1_1_960x960/public/m-2025/2024-12/Krato_neu.jpg.webp?h=a14b5fd1&itok=Li0XjQyc)

Dr. Theresa Krato

Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung und Biostimulanzien

+49 69 2556-1598

[ krato.iva@vci.de ](mailto:krato.iva@vci.de)
