Strategiepapier BAuA / UBA zu Risikomanagementmaßnahmen für Antikoagulanzien | Die Position des Industrieverbands Agrar e. V.

Im Rahmen des EU-Review-Verfahrens für Biozidwirkstoffe wurden bisher 12 Wirkstoffe der Produktart 14 (Rodentizide) auf den Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, darunter neun Antikoagulanzien. Wegen ihrer potenziellen Eigenschaften als PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) wurden diese nur für einen verkürzten Zeitraum von fünf Jahren aufgenommen und sollen dann nach Möglichkeit ersetzt werden. Für Biozid-Produkte auf Basis dieser Wirkstoffe sollen im Rahmen der nationalen Zulassung Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, die darauf abzielen, die Exposition von Menschen und Nichtzieltieren zu minimieren.

Hintergrund und Rechtslage

Die zuständige Zulassungsbehörde BAuA hat im Februar 2012 gemeinsam mit dem UBA ein Strategiepapier mit dem Titel „Strategie für ein Umwelt- und Resistenzmanagement für die Verwendung von Antikoagulanzien als Rodentizide[1] veröffentlicht. Vorgesehen ist im Wesentlichen ein de facto-Verbot des Einsatzes solcher Mittel durch private Anwender.

Ein Erfolg der vorgesehenen Restriktionen im Sinne eines verbesserten Schutzniveaus für Mensch, Tier und Umwelt ist jedoch mehr als zweifelhaft:

  • Als Begründung hinsichtlich des Umweltschutzes dienen die reinen Stoffeigenschaften der Wirkstoffe. In der Realität ist eine Exposition von Umwelt und Nichtzielorganismen weitgehend ausgeschlossen (stark verdünnte Produkte, Anwendung hauptsächlich in Innenräumen). Auch eine Anreicherung in der Nahrungskette ist kaum zu erwarten.
  • Es gibt keine Belege für einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Resistenzen und der Anwendung durch Privatpersonen. Im Gegenteil tritt Resistenzbildung regional in vorwiegend landwirtschaftlichen Gebieten auf. Gerade private Anwender setzen Rodentizide nur im akuten Bedarfsfall ein, wobei sie aus Kostengründen nur kleine Mengen erwerben.

 

Die Position des IVA

Das für die Biozidgesetzgebung federführende BMU hat schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur neuen Biozid-Verordnung den politischen Willen bekundet, dass als bedenklich angesehene Wirkstoffe aufgrund bestimmter Ausschlusskriterien nicht in Biozid-Produkten zugelassen werden sollten [2]. Dies wird nun schon vor Inkrafttreten des neuen EU-Biozidrechtes vorauseilend umgesetzt durch einStrategiepapier, das BAuA und UBA veröffentlichten, ohne zuvor sachkundigen Experten, Institutionen und Verbänden die Möglichkeit zur Mitgestaltung oder zumindest zur Stellungnahme zu geben.

Die Umsetzung der darin vorgesehenen Restriktionenkommt de facto einem Verbot der Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden durch private Anwender gleich und hätte für die Bekämpfung von Schadnagern in Deutschland gravierende Folgen. Derzeit ist von etwa einer Million stark befallener Haushalte auszugehen [3]. Der private Anwender trägt also wesentlich zur flächendeckenden Nagerbekämpfung bei.

Zur Rechtfertigung der vorgesehenen Restriktionen werden zum einen Umweltrisiken durch Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren sowie aufgrund der potenziellen PBT-Eigenschaften (Persistenz, Bioakkumulation, Toxizität) der Stoffe, zum anderen das Auftreten von Resistenzen bei Mäusen und Ratten angeführt.

Nicht in Betracht gezogen wird im Strategiepapier der Behörden der den angeführten Risiken gegenüberstehende Nutzen der privaten Schadnager­bekämpfung im Sinne des Infektions-, Vorrats- und Gebäudeschutzes. Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen gemäß § 17 IfSG ist in den meisten Kommunen Pflicht des Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Könnte diese nicht mehr vom privaten Anwender durchgeführt werden, hätte dies weitreichende Folgen.

Die professionellen Schädlingsbekämpfer können diese Aufgabe schon aus Kapazitätsgründen nicht bewältigen.Zum anderen wären wohl die wenigsten privaten Haushalte in der Lage, die mit einer professionellen Bekämpfung verbundenen Kosten zu tragen. Es ist somit absehbar, dass die Populationen an Schadnagern drastisch ansteigen werden.

„Nichtchemische Alternativen“, wie sie die Biozidgesetzgebung als Fernziel vorsieht, sind bislang kaum verfügbar. Unter Berücksichtigung der zukünftigen Kosten- und Kapazitätssituation kann davon ausgegangen werden, dass die Verbraucher zu Alternativen greifen. Hierunter fällt die Anwendung verbotener Produkte wie etwa Klebefallen oder der Einsatz in Deutschland nicht zugelassener Importprodukte, die z. B. über das Internet bezogen werden und sich jeglicher behördlicher Kontrolle entziehen. Hinsichtlich der von BAuA und UBA angestrebten Verringerung der Gesundheits- und Umweltrisiken kann das nicht wünschenswert sein.

Der Industrieverband Agrar wendet sich daher entschieden gegen die Umsetzung des vorgelegten Strategiepapiers, insbesondere

  • gegen pauschale Verbote und Beschränkungen auf der Basis reiner Stoffeigenschaften!
  • Gegen das ungerechtfertigte Verbot des Einsatzes von Rodentiziden durch private Anwender!

     

Der IVA spricht sich an dieser Stelle nachdrücklich

  • für eine umfassende Situationsanalyse und darauf aufbauend
  • für eine angemessene Nutzen/Risikoabwägung als Grundlage der Zulassungsentscheidung

     

aus. Nur so können Risikomanagementmaßnahmen praxisgerecht und damit nachhaltig gestaltet werden.

Mai 2012

[1] http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/pdf/Resistenzmanagement-Antikoagulanzien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[2] Sabine Gärtner und Christina Redeker, in: Revision der Biozid-Richtlinie – Erwartungen der betroffenen Kreise, StoffR 3/2008

[3] Prof. Dr. Gerhard Lauenstein, Universität Gießen, in: DpS 4/2012 

 

 

 

 

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