Eine gemeinsame Position von
Stand: 19. Juni 2012
Hintergrund
Am 14. Februar 2012 ist das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes in Kraft getreten. Im Bereich Haus- und Kleingarten (HuK) haben sich dadurch Veränderungen ergeben, u. a. durch die Unterscheidung in berufliche und nicht-berufliche Anwender. Die Eignungskriterien für Pflanzenschutzmittel, die für den nicht-beruflichen Anwender, d. h. den Freizeitgärtner, zulässig sind, werden derzeit überarbeitet. Die aktuelle politische Diskussion ist sehr einseitig auf die Risiken des Pflanzenschutzes im privaten Bereich fokussiert. Daher werden deutliche Verschärfungen und damit Einschränkungen für die Verfügbarkeit von Produkten für den Haus- und Kleingarten befürchtet.
Die Position der unterzeichnenden Verbände
Der private Garten erlebt in den letzten Jahren eine Renaissance. Die Anzahl der deutschen Haushalte mit Garten wird auf 17 Millionen geschätzt. Etwa 3,4 Millionen Freizeitgärtner sind in Vereinen und Verbänden organisiert.
Die Verbände des Freizeitgartenbaus bekennen sich zum naturgemäßen Gärtnern. Wenn andere Methoden versagen, ist der chemische Pflanzenschutz jedoch Bestandteil des Gesamtkonzeptes zum integrierten Pflanzenschutz im Haus und Garten. Entsprechend dem Prinzip „So wenig wie möglich – so viel wie nötig“ sind die eingesetzten Mengen an Wirkstoffen und Produkten sehr gering.
Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten (HuK) müssen schon seit vielen Jahren besonders strengen Eignungskriterien genügen. Spezielle Formulierungen, Dosiersysteme und Verpackungen gewährleisten eine sichere Anwendung der Mittel. Ein Selbstbedienungsverbot mit Beratungspflicht stellt sicher, dass der Anwender das richtige Mittel für sein Problem erhält und über die korrekte Anwendung informiert ist. Im europäischen Vergleich macht Deutschland also bereits jetzt äußerst strenge Vorgaben.
Auch sind in den vergangenen Jahren weder Personen- (Vergiftungsfälle) noch Umweltschäden durch die Anwendung von für den HuK zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu verzeichnen gewesen. Den ärgerlichen Fehlanwendungen von Herbiziden auf befestigten Wegen und Plätzen außerhalb einer gärtnerischen Nutzung ohne „Sondergenehmigung“ ist durch eine Verschärfung im neuen Pflanzenschutzgesetz entschieden entgegen getreten worden.
Die Verbände des Freizeitgartenbaus haben schon immer auf gezielte, sachkundige Beratung ihrer Mitglieder gesetzt. Regelmäßige Weiterbildung und Schulung gehören hier zum Selbstverständnis. Anstelle weiterer Restriktionen sprechen sich die unterzeichnenden Verbände entschieden für eine nachhaltige Sensibilisierung der Anwender durch gezielte Informationen und Bildungsmaßnahmen aus.
Die aktuelle politische Diskussion ist einseitig auf die Risiken des Pflanzenschutzes im privaten Bereich fokussiert. Den Anwendern wird dabei ungerechtfertigter Weise oft verantwortungsloses Handeln unterstellt.Die Anwender, Hersteller und Händler von Pflanzenschutzmitteln für den HuK sind sich der besonderen Anforderungen an das Schutzniveau im privaten Bereich bewusst. Gemeinsam erarbeiten sie deshalb eine Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im HuK. Elemente dieser Leitlinie sind Konzepte für eine Fachberatung, Informationsbereitstellung, Diagnosehilfen u. a.
Die Verbände des Freizeitgartenbaus wenden sich gegen weitere Restriktionen, die die Auswahl an Mitteln weiter einschränken und damit nicht nur die wissenschaftlich belegte Artenvielfalt, sondern auch gartenkulturelle Werte und persönliches Eigentum gefährden. Vielmehr ist der maßvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch im HuK-Sektor erforderlich, um das Kulturgut Garten bewahren zu können. Eine noch weitere Einschränkung der Mittelpalette im Haus- und Kleingartensektor birgt hingegen die Gefahr, dass manche Anwender aus der Not heraus zu illegalen Lösungen greifen könnten.
Trotz der bestehenden weitreichenden Regulierungen und Sicherheitsmaßnahmen arbeiten Bewertungsbehörden und BMELV ohne fachliches Erfordernis offensichtlich derzeit an weiteren Restriktionen für HuK-Produkte. In die Diskussionen wurden bisher weder Anwender, Hersteller noch Handel einbezogen.
Ein Verbot bestimmter Produktgruppen oder gar der gesamten privaten Anwendung ist sachlich nicht erforderlich und wäre rein politisch motiviert. Die Unterzeichner erachten eine solche Vorgehensweise als unangemessen und im Ergebnis nicht zielführend.
Die betroffenen Verbände kritisieren entschieden die mangelnde Transparenz des Prozesses und fordern den Gesetzgeber daher nachdrücklich zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf. Die Mitgestaltung der neuen HuK-Eignungskriterien durch die Betroffenen schafft eine breitere Basis und verbessert die Akzeptanz.
Juni 2012
Die unterzeichnenden Verbände
Verzeichnis der unterzeichnenden Verbände:
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.