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Schaden durch Maiszünslerbefall an einem Maiskolben Quelle: i-bio Information Biowissenschaften
02.03.2010
Umwelt & Verbraucher

Landwirte klagen gegen Verbot von MON810-Mais

Massiver Maiszünslerbefall hat in den vergangenen Jahren erhebliche Ernteverluste und Einkommenseinbußen nach sich gezogen. Landwirte aus Unterfranken klagen nun gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Sie verlangen Schadensersatz. Bundesweit wird der jährliche Schaden durch den Maiszünsler auf elf bis zwölf Millionen Euro beziffert.

Was war geschehen?

Nach einem Bericht der Main Post aus Kitzingen hatten drei Landwirte Anfang 2009 MON810-Saatgut bestellt und ordnungsgemäß angemeldet. Bevor es aber zur Aussaat kam, wurde das Saatgut verboten. Damit war den Landwirten ein „wirksames und umweltverträgliches“ Mittel zur Bekämpfung des Schädlings genommen. Mit konventionellen Pflanzenschutzmitteln ließ sich die Plage zwar begrenzen. Trotzdem beklagen die Landwirte Ertragsausfälle bis zu 30 Tonnen je Hektar. In Euro ist das ein Minus von etwa 400 Euro je Hektar.

Weitere Klagen werden 2010 erwartet, weil mehrere Landwirte vor allem aus Bayern, Brandenburg und Sachsen für rund 50 Standorte mit einer Fläche von gut 800 Hektar den Anbau dieser Maissorte angemeldet haben. Sie können sich durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestärkt fühlen. Diese hat erneut die Sicherheit von MON810 überprüft und dabei neueste Untersuchungen berücksichtigt. Auch diese Überprüfung ergab, wie schon einige zuvor, keinen einzigen Anhaltspunkt für schädliche Wirkungen der Bt-Maissorte auf die Umwelt.

Außergerichtliche Lösung gesucht

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt die EU-weite Zulassung von MON810-Mais „ruhend gestellt“. Die beiden Beteiligten, Monsanto und die formal zuständige Behörde, das BVL, wollen „die Angelegenheit“ laut Gerichtssprecher „außergerichtlich erörtern“.
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