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Landwirte können Blühstreifen anlegen, um ihre Greening-Verpflichtungen zu erfüllen. Foto: Matthias Wiedenau
09.06.2015
Umwelt & Verbraucher

Greening macht Landschaften jetzt bunter

Fünf Prozent ökologische Vorrangflächen sind eine Voraussetzung für EU-Agrarunterstützung

Mehr bunte Blüh- und Gewässerrandstreifen, mehr Leguminosen und mehr Gründüngungspflanzen wie Gelbsenf, Ölrettich oder Phacelia – Ackerbauregionen werden in diesem Jahr noch abwechslungsreicher aussehen als bislang. Der Grund dafür ist die 2014 beschlossene EU-Agrarreform.

Die neuen Vorgaben der Agrarpolitik verpflichten die Landwirte, um die oft existenzsichernden Direktzahlungen aus der EU-Kasse zu erhalten, ab 2015 zusätzliche Leistungen für die Umwelt zu erbringen. Diese werden unter dem Schlagwort Greening – übersetzt bedeutet es „Ergrünen“ – zusammengefasst. Die Landwirte müssen eine Mindestanzahl an Kulturen anbauen und dürfen kein Grünland umbrechen. Fünf Prozent ihres Ackerlandes müssen sie in sogenannte ökologische Vorrangflächen umwandeln, wenn die Ackerfläche 15 Hektar überschreitet. Dabei können sie aus einem Katalog an Möglichkeiten wählen. Der Anlage von Hecken und Gehölzstreifen wird mit dem Faktor zwei eine höhere Wertigkeit gegeben als der Einsaat von Gründüngungspflanzen zwischen den Hauptkulturen mit Faktor 0,3. Ideal sind Maßnahmen, die der Umwelt dienen und die mit geringem Aufwand umgesetzt werden können.  

Das Forum des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz empfiehlt, Rand- und Pufferstreifen zu Zwecken der Förderung des Gewässerschutzes und der Biodiversität anzulegen. Sind die Randstreifen dicht mit standorttypischen Pflanzenarten bewachsen, verhindern sie selbst bei starkem Regen, dass Boden oder Reste von Düngern und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer gespült werden. Artenreiche Blühstreifen fördern hingegen eine vielfältige Fauna und Flora. So verbessern sie unter anderem das Nahrungsangebot für Bienen und andere blütenbesuchende Insekten sowie Reptilien, Kleinsäugern oder Rebhühnern.

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