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Traube der historischen amerikanischen Rebsorte Concord. Foto: Ursula Brühl, JKI
13.09.2016
Forschung & Technik

Wenn Trauben vor dem Richter stehen

Forscher des JKI klären Herkunft von Rebsorten auf

Verwandtschaftsbeziehungen werden ja öfter vor Gericht geklärt, aber dass Rebsorten vor dem Richter stehen, wie jüngst im „Uhudlerprozess“ in Österreich, dürfte doch ziemlich selten sein. Wissenschaftler am Fachinstitut für Rebenzüchtung des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Siebeldingen haben nun die wahre Identität der Rebsorte Ripatella und den Stammbaum der historischen amerikanischen Rebsorte Concord entschlüsselt und konnten damit gerichtlich angeordnete Rodungen im österreichischen Burgenland verhindern.

Sag mir, wer deine Vorfahren sind, und ich sage dir, wer du bist… Die JKI-Mitarbeiter haben sozusagen mit molekulardetektivischen Methoden nachgewiesen, dass die alte amerikanische Rebsorte Concord von der in Frankreich populären Rebsorte Semillon abstammt und sich in ihrem Erbgut Anteile der europäischen Rebe Vitis vinifera finden, aus der die Winzer die renommierten Süßweine der Sauternes ausbauen. Außerdem konnten sie den eindeutigen Nachweis erbringen, dass die Sorten Ripatella und Concord identisch sind. Diese Erkenntnis lässt viele burgenländische Winzer aufatmen, die ihre Weinreben nun nicht roden müssen, wie vom Landesverwaltungsgericht Burgenland im März 2016 im „Uhudlerprozess“ angeordnet.

Genetischer Nachweis verhindert Rodung

„Diese Nachweise spielen auch wirtschaftlich eine Rolle, da laut einer EU-Verordnung amerikanische Reben, die reblausfest sind und wurzelecht gepflanzt werden können (sog. Direktträger), für die Weinerzeugung hierzulande verboten sind“, erklärt Dr. Erika Maul vom JKI. Jedoch können Rebsorten, an denen die europäische Weinrebe Vitis vinifera beteiligt war, genehmigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Sorten Concord, Delaware und Elvira. Aus ihnen wird die südburgenländische Weinspezialität Uhudler hergestellt. Die ebenfalls für den Uhudler angebaute Sorte Ripatella sollte gerodet werden, da man von rein amerikanischen Vorfahren ausging. Ein echter Nachweis fehlte jedoch. Dazu untersuchte das JKI Proben aus drei verschiedenen Quellen. Mithilfe des genetischen Fingerabdrucks wies das JKI in seinem Gutachten nach, dass die gegen Pilzkrankheiten und die Reblaus resistente Ripatella identisch mit der Sorte Concord ist. Im aktuellen Fall standen fünf Rodungsverfahren für Ripatella-Weinberge kurz vor dem Vollzug. Grund war, dass diese Weinberge nach dem Anbauverbot für Direktträger, also nicht gepfropfte Pflanzen, 2003 angelegt worden waren. Mit dem Gutachten des JKI schaffte das Gericht die Grundlage, die Rodungsbescheide aufzuheben.

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