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Schmetterlinge und andere Nichtzielorganismen sind lt. EFSA nicht bedroht. Foto: adpic
19.07.2012
Forschung & Technik

Bt-Mais MON810: EFSA sieht keinen Grund für Anbauverbote

Die EFSA sieht keine Veranlassung, den Anbau von MON810 zu verbieten. Keine neuen Hinweise auf Risiken für Mensch und Tier

Weltweit wurden 2011 auf rund 160 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Vor allem in den USA, aber auch in Brasilien, Argentinien, Indien, Kanada, China, Paraguay, Pakistan, Südafrika oder Uruguay. In Europa dagegen bleiben die gentechnisch veränderten Pflanzen zwar in der Diskussion, aber kaum im Anbau. In vielen europäischen Ländern ist der Anbau im Wesentlichen verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht dafür keinen Grund. Sie erkennt keine neuen Risiken für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Im März hatte Frankreich ein nationales Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810 verhängt. Polen hat im April entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zuvor hatte Frankreich im Februar bei der EU-Kommission beantragt, den Bt-Mais MON810 mit dem Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis in Europa nicht mehr neu zuzulassen und dies mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) widerspricht jedoch dem Ansinnen der Franzosen. Sie sieht keine Veranlassung, den Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 zu verbieten. Laut EFSA gebe es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, nach denen vom Anbau von MON810 eine direkte Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit oder die Umwelt ausgehe.

Keine Anzeichen für ernste Auswirkungen auf Nichtzielorganismen

Die Franzosen sehen vor allem Risiken für sogenannte Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge, Marienkäfer, Bienen oder Köcherfliegenlarven. Sie befürchten, dass sich resistente Schädlinge entwickeln und Proteine im Boden oder in Gewässern anreichern könnten, da der Bt-Mais das Bt-Protein über die Wurzeln abgeben könnte. Die EFSA erkennt vor allem für Letzteres keine Anzeichen. In sieben verschiedenen Studien aus den Jahren 2003 bis 2011 sei auch unter Praxisbedingungen keine derartige Anreicherung von Bt-Proteinen registriert worden. Ähnlich fielen auch die Ergebnisse für die Anreicherung in Gewässern aus. Gemäß EFSA liegen die Konzentrationen von Bt-Proteinen in Gewässern deutlich unter denen, die schädliche Auswirkungen mit sich bringen könnten.

Die von der EFSA angeführten Studien zeigen auch, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Schmetterlinge oder Marienkäfer mit schädlichen Mengen an Bt-Protein in Berührung kommen könnten. Im extremsten Fall könnte sich die Population empfindlich reagierender Schmetterlingsarten um weniger als ein Prozent verringern. Aus diesem Grund rät die EFSA dazu, Randstreifen mit konventionellem Mais rund um die Maisfelder mit MON810 anzulegen. Ferner sollten empfindliche Schmetterlingsarten beobachtet werden.

Das Risiko für den Zweipunktmarienkäfer wird in unterschiedlichen Studien gegensätzlich bewertet. Laut EFSA seien die Studien, die eine Gefahr belegen, wissenschaftlich umstritten. Die Behörde sieht keine hinreichenden Belege für eine Gefährdung.

Um der Entwicklung von Resistenzen bei Schädlingen entgegen zu wirken, empfiehlt die EFSA unter anderem, konventionellen Mais im Umfeld der Bt-Mais-Flächen anzubauen. Im Übrigen seien in Europa noch keine resistenten Schädlinge aufgetreten.

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