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Landwirte müssen auf Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Pflanzenschutz-Spritze achten. Foto: Fotolia
28.03.2017
Forschung & Technik

Alle drei Jahre zum "Spritzen-TÜV"

Pflanzenschutz mit Sachverstand

Wer „Spritzen-TÜV“ liest, denkt sich vielleicht, es handelt sich um eine Überprüfung von Spritzen in der Medizintechnik oder in Krankenhäusern. Dabei handelt es sich beim umgangssprachlich so bezeichneten „Spritzen-TÜV“ vielmehr um das amtliche Durchchecken einer Pflanzenschutz-Spritze, was für Landwirte, Lohnunternehmer oder sonstige Sachkundige, die auf den Feldern mit den Geräten Pflanzenschutz-Maßnahmen durchführen, alle drei Jahre Pflicht ist.

Landwirte müssen sich auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Pflanzenschutz-Spritze verlassen können. Die Pflanzenschutz-Spritze muss die berechnete Menge in der exakten Dosierung ausbringen, damit genau so viel Wirkstoff ausgebracht wird, der notwendig ist. Dabei gilt stets der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Dazu müssen die Pflanzenschutz-Spritzen regelmäßig intensiv gewartet und gepflegt werden. Die sorgfältige Reinigung von innen und außen nach jedem Einsatz ist Pflicht, zudem müssen Düsen, Schlauchverbindungen und Dichtungen überprüft werden, damit nichts tropft und die Düsen die Verteilgenauigkeit garantieren.

HU für Pflanzenschutz-Technik

Geräte und Technik werden von behördlicher Seite geprüft: Alle drei Jahre müssen Landwirte mit ihren Pflanzenschutz-Spritzen zum „Spritzen-TÜV“, vergleichbar mit den regelmäßigen Hauptuntersuchungen (HU) durch Prüforganisationen wie den TÜV oder die DEKRA, die für PKW und andere Fahrzeuge in der Regel alle zwei Jahre vorgeschrieben sind. Neben der Dichtigkeit testen die Prüfer die Anhänge- oder Anbaugeräte auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. Kleinere technische Mängel können direkt vor Ort behoben werden. Stehen größere Reparaturen an, haben die Landwirte sechs Monate Zeit, diese zu beheben und das Gerät erneut vorzustellen. Die Spritzen-Prüfung kostet zwischen 150 und 300 Euro. Nach bestandener Kontrolle wird eine Plakette am Gerät angebracht, die den technisch einwandfreien Zustand belegt. Eine fehlende Plakette wird bei den amtlichen Kontrollen geahndet.

Sachkunde für Anwender

Regelmäßige Weiterbildung und Prüfung sind auch für Landwirte oder Angestellte auf landwirtschaftlichen Betrieben Pflicht. Nur mit einem gültigen Sachkundenachweis dürfen sie Pflanzenschutzmittel einkaufen und ausbringen. Alle drei Jahre müssen die Anwender eine anerkannte Schulung nachweisen, damit ihr Sachkundenachweis gültig bleibt. Die Schulungen werden zum Beispiel von den Landwirtschaftskammern oder Pflanzenschutzämtern angeboten. Dort bekommen die Landwirte auch Informationen zu neuen Versuchen, Entwicklungen, neuen Produkten und neuen Anwendungsmöglichkeiten und sind damit stets auf dem aktuellen Stand.

Quelle: Landvolk-Pressedienst

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