Kriterien zur Regulierung endokriner Disruptoren / Industrie befürchtet Verlust wichtiger Wirkstoffe im Pflanzenschutz
„Angesichts der besonders strengen rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutzrecht bergen diese Kriterien das Risiko, dass Substanzen betroffen sein können, die gesundheitlich unbedenklich, aber zugleich in der Landwirtschaft – etwa bei der Pilzbekämpfung – zur Produktion sicherer Lebensmittel unverzichtbar sind. Für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz wäre das im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv“, erklärte IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler und fügte hinzu: „Daher ist es unerlässlich, Aspekte wie Exposition und Wirkstärke eines Stoffs in die Bewertung einzubeziehen. Andernfalls schütten wir das sprichwörtliche Kind mit dem Bade aus, wenn Landwirten keine ausreichende Mittelpalette mehr zur Verfügung steht, um gefährliche Schadpilze im Getreide zu bekämpfen.“
Eine eigene Abschätzung der Folgen für die deutsche Landwirtschaft hatte der IVA vor drei Jahren auf der Basis behördlicher Bewertungen vorgelegt. Danach zeigte sich unter anderem, dass als Folge zu unspezifischer Kriterien für endokrine Disruptoren neun der zehn wichtigsten Getreidefungizide vom Markt verschwinden könnten. Von dem Problem könnten auch chemische Pflanzenschutzmittel betroffen sein, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden.
Die Vorschläge der Kommission müssen nun von den Mitgliedsstaaten geprüft und bewertet werden. Auch das Europäische Parlament ist in den weiteren Entscheidungsprozess eingebunden.
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