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Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel, Risiken für Mensch und Umwelt, die aus dem Einsatz ihrer Produkte resultieren können, weiter zu reduzieren. Foto: iStock
Pressemitteilung
31.10.2012 - Frankfurt/Main

IVA fordert jährlichen "Harmonisierungsbericht"

Pflanzenschutz-Industrie sieht bei Nationalem Aktionsplan erheblichen Korrekturbedarf / Willkürliche Reduktionsziele wären der falsche Weg

Ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsziele werden vernachlässigt, notwendige Steigerungen der landwirtschaftlichen Produktivität ausgeblendet, sachfremde Themen überbetont – so fasst der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) seine Kritik am vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zusammen. Der Aktionsplan ist Teil eines umfangreichen europäischen Gesetzgebungspakets aus dem Jahr 2009, das den Pflanzenschutz-Einsatz und damit auch die Wettbewerbsbedingungen für Landwirte in der Union harmonisieren soll. 

„Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel, Risiken für Mensch und Umwelt, die aus dem Einsatz ihrer Produkte resultieren können, weiter zu reduzieren. Dies muss mit Verstand, Augenmaß und Blick für das Ganze geschehen. Denn die überwiegende Mehrheit der Landwirte setzt Pflanzenschutzmittel schon heute verantwortungsvoll und nachhaltig ein. Dadurch werden enorme Wohlfahrtsgewinne für die Gesellschaft geschaffen und Beschäftigung im ländlichen Raum gesichert. Moderner Pflanzenschutz ermöglicht hohe Flächenerträge und hilft so, wertvolle natürliche Ressourcen zu schonen. Diese Leistungen des Pflanzenschutzes müssen im Aktionsplan angemessen gewürdigt werden“, sagte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des IVA, und verwies auf eine entsprechende Entschließung des Bundestags im November 2011. 

Der IVA begrüßt, dass der Nationale Aktionsplan die Sicherstellung einer ausreichendenden Anzahl von Pflanzenschutzverfahren als Ziel aufnimmt. Damit die Industrie ihren Beitrag leisten und moderne Pflanzenschutzmittel entwickeln, herstellen und vermarkten kann, braucht Deutschland ein funktionierendes und effizient organisiertes Zulassungssystem. Pflanzenschutzmittel müssen fristgerecht zugelassen werden, und ihre Bewertung muss nach europäisch harmonisierten Verfahren stattfinden. Aus diesem Grund regt der IVA an, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Öffentlichkeit jährlich Bericht über den Stand der Zulassungen und die Fortschritte bei der Harmonisierung der Zulassungsbedingungen erstatten muss. Dieser Harmonisierungsbericht soll nach Vorstellungen des IVA die Öffentlichkeit über Verzögerungen im Zulassungsverfahren informieren, über den erreichten Stand der Harmonisierung der Zulassungsverfahren in der EU Auskunft geben und aufzeigen, wo und warum Deutschland von den Zulassungsanforderungen in der EU abweicht. 

Zugleich warnte der IVA vor willkürlichen Mengen- und Intensitätsreduktionen im Aktionsplan. Diese würden den Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis nicht gerecht; und auch aus ökologischer Sicht können solche Programme im schlechtesten Fall kontraproduktiv wirken. Der IVA verweist in seiner Stellungnahme auf ein Beispiel aus Dänemark. Dort hat ein pauschales Reduktionsprogramm im Winterweizen zu Ertragseinbrüchen von bis zu 20 Prozent geführt, ohne dass dabei ein ökologischer Mehrwert geschaffen worden wäre. 

„Das Beispiel aus Dänemark zeigt anschaulich, welche Folgen Aktionismus haben kann. Um die gleiche Menge Weizen zu produzieren, benötigen dänische Landwirte heute fast ein Fünftel mehr Ackerfläche, wirtschaften also weniger effizient mit der Ressource Boden. Das darf kein Beispiel für Deutschland sein, sondern vielmehr eine Warnung“, kommentiert Koch-Achelpöhler.

>> IVA-Stellungnahme (PDF, 700 KB)

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