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Pressemitteilung
07.09.2015 - Bonn

Harmonisierung im Pflanzenschutz schafft Sicherheit für den Handel

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Fruchthandelsverbands und des Industrieverbands Agrar

Um die Versorgung mit gesundem Obst und Gemüse auch in Zukunft zu sichern, benötigen die Anbauer eine hinreichende Auswahl wirksamer Pflanzenschutzmittel. Doch gerade bei den kleineren Sonderkulturen wirken die starren EU-Zulassungsregeln innovationshemmend. Dieses Fazit zogen die beiden Agrarverbände Deutscher Fruchthandelsverband e. V. (DFHV) und Industrieverband Agrar e. V. (IVA) nach einem Treffen ihrer Präsidenten in Bonn.

„Für uns stehen Qualität und Sicherheit der Produkte an oberster Stelle. In den Unternehmen existiert ein ausgefeiltes Qualitätsmanagement für ein Höchstmaß an Qualität und Lebensmittelsicherheit. Die Produkte werden ständig von akkreditierten Laboren untersucht. Jedoch erschwert die nach wie vor unvollständige Harmonisierung im EU-Pflanzenschutzrecht unsere Arbeit und führt immer wieder zu Verunsicherungen bei Verbrauchern“, war das Fazit von DFHV-Präsident Dieter Krauß.

„Mit dem EU-Pflanzenschutz-Paket von 2009 wurden viele Versprechungen gemacht, die bislang nicht eingelöst sind. Eines davon war die bessere Harmonisierung der Zulassung in Europa. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie will auch bei kleineren Kulturen ihren Kunden wirksame Lösungen anbieten können. Aber trotz einiger Neuerungen wie der sogenannten zonalen Zulassung für Pflanzenschutzmittel bleiben die Hürden und damit die regulatorischen Kosten in Europa hoch“, so IVA-Präsident Dr. Helmut Schramm.

Die Verbände vereinbarten, auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Zusammen­arbeit zu vertiefen. Verbraucher äußern sich immer wieder besorgt über mögliche Rückstände in Obst und Gemüse – während die amtlichen Untersuchungen in Deutschland und Europa seit Jahren zeigen, dass solche Be­fürchtungen unbegründet sind. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten werden nur in einem sehr geringen Teil der kontrollierten Ware festgestellt. Hier bedarf es weiterer Aufklärung durch alle Beteiligten.

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