Mittelzulassung: Auf Behörden kommt mehr Aufwand zu
„Was in der Theorie gut klingt, hat in der Praxis seine Tücken. Die Behörden müssen jetzt eine Vielzahl von zusätzlichen Erwägungen bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels treffen – dabei sind die Verfahren auch ohne vergleichende Bewertung schon sehr komplex und zeitintensiv“, kommentiert Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), und stellt klar: „Die Listung eines Wirkstoffs als Substitutionskandidat, die jetzt von der EU vorgenommen wurde, ändert nichts daran, dass es sich um Substanzen handelt, die die hohen Sicherheitsanforderungen in der EU erfüllen. Die Wirkstoffe sind sicher – das stellt Brüssel nicht in Frage!“
Im Rahmen der vergleichenden Bewertung können die Behörden in den Mitgliedsstaaten, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendungsbestimmungen zuständig sind, Verwendungen einschränken, wenn sie der Auffassung sind, dass es bessere Alternativen gibt. Dabei müssen sie aber auch berücksichtigen, dass die Landwirte eine bestimmte Auswahl an Wirkstoffen mit unterschiedlicher Wirkweise benötigen, um Resistenzen vorzubeugen. So findet man auf der Liste auch wichtige Pflanzenschutz-Wirkstoffe, ohne die der Ökolandbau kaum auskommt. Hier gilt, dass die vergleichende Bewertung die wirksame Bekämpfung zum Beispiel von Schadpilzen nicht gefährden soll.
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