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Aktuelles
18.08.2021

Dringender Bedarf an Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen der EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009

Gemeinsame Stellungnahme von Fertilizers Europe, EBIC, ECOFI und IVA

Die Biostimulans- und Düngemittel-Industrie steht im Rahmen der neuen europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009, mit Inkrafttreten am 16. Juli 2022, vor einer großen Herausforderung: Das Erfordernis der Prüfung von verschiedenen Düngeprodukten durch unabhängige Konformitätsbewertungsstellen (KBS), um diese Produkte im Binnenmarkt vermarkten zu können. 

Daher ist die Notifizierung beziehungsweise Akkreditierung von KBS eine unerlässliche Grundvoraussetzung, um ebendiese EU-Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung anbieten zu können. Jedoch haben nach Aussage der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission bisher nur sehr wenige potenzielle KBS die dafür benötigte Akkreditierung beantragt. 

Durch das Fehlen von KBS wird den Herstellern und Anwendern von Düngemitteln und Biostimulanzien der Zugang zum EU-Binnenmarkt verwehrt. In Anbetracht der Tatsache, dass bis zum Inkrafttreten der Verordnung weniger als ein Jahr zur Verfügung steht, ist dieses Problem äußerst wichtig und erfordert verstärkte Aufmerksamkeit. 

Um diese Herausforderung zu meistern und um an einer Betätigung als KBS interessierten Institutionen das mögliche Marktvolumen aufzuzeigen, haben die vier Verbände Fertilizers Europe, ECOFI, EBIC und Industrieverband Agrar e. V. (IVA) ihre Mitglieder befragt, wie viele Produkte in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich eine Konformitätsbewertung durchlaufen müssen. Die resultierenden Zahlen wurden der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Wir sind bereit, die erhobenen Zahlen auch weiteren interessierten Institutionen zur Verfügung zu stellen. 

Für den Zugang zu den Daten und für weitere Informationen stehen gerne zur Verfügung:

  • EBIC: Susanne Maise (susanne@prospero.ag)
  • ECOFI: Jessica Fitch (jessica@prospero.ag)
  • Fertilizers Europe: Antoine Hoxha (antoine.hoxha@fertilizerseurope.com)
  • IVA: Dr. Sven Hartmann (hartmann.iva@vci.de)

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