Pflanzenzüchter fordern Berücksichtigung der Entscheidung bei Überarbeitung des Saatgutrechts durch EU-Kommission
Der BDP fordert, dass das Urteil des EuGH auch in der derzeitigen Überarbeitung des europäischen Saatgutrechts durch die Europäische Kommission Berücksichtigung findet. „Besonders die verpflichtende amtliche Sortenprüfung hat für die Landwirtschaft eine große Bedeutung und muss erhalten bleiben. Schließlich haben innovative Sorten und hochwertiges Saatgut hohen öffentlichen Nutzen und dienen der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft“, betont Schäfer.
Um zugelassen zu werden, werden neue Sorten u. a. auf deutliche Unterscheidbarkeit von bestehenden Sorten und verbesserte Eigenschaften geprüft. „Das schafft eine enorme Sortenvielfalt und vor allem Züchtungsfortschritt – beides unverzichtbar im Hinblick auf Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherung und Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe“, meint Schäfer.
Im genannten Rechtsstreit war dem EuGH Anfang 2011 durch ein französisches Gericht die Frage zur Klärung vorgelegt worden, ob das EU-Saatgutrecht, insbesondere die amtliche Sortenprüfung, mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrages vereinbar ist. Dies wurde jetzt positiv beschieden. Hintergrund war die Klage eines französischen Züchters gegen EU-saatgutrechtswidrige Verkäufe der Organisation Kokopelli in Form teilweise nicht zugelassener Sorten.
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