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Dr. Birgit Christall, Lebensmittelchemikerin beim BLL. Foto: BLL
04.11.2010
Umwelt & Verbraucher

"Sachlich informieren statt Ängste schüren"

Von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln geht kein Risiko aus – viele Menschen halten sie dennoch für gefährlich.

Die Ergebnisse der behördlichen Lebensmittelkontrollen und die öffentliche Wahrnehmung klaffen weit auseinander: Die Behörden sehen keine Gefahr, aber Medienberichte über Gift im Essen verunsichern immer wieder die Verbraucher. Profil Online spricht mit der Lebensmittelchemikerin Dr. Birgit Christall über die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmittelrückständen und so genannten Giftcocktails. Dr. Birgit Christall ist in der Wissenschaftlichen Leitung des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde BLL, des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft, in Berlin tätig.

Laut den Ergebnissen des deutschen Monitoring-Programms für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln in 2008 wurden nur 40 von fast 17 000 untersuchten Lebensmittelproben als „unsicher“ für die Gesundheit der Verbraucher beurteilt. Tatsächliche Vergiftungsfälle traten nicht auf. Wie erklären Sie sich, dass dennoch so viele Verbraucher Angst haben, mit Pflanzenschutzmitteln vergiftet zu werden?

Pflanzenschutzmittelrückstände sind für den Verbraucher unsichtbar,und allein das erzeugt schon Unbehagen. Darüber hinaus gibt es andere unsichtbare Substanzen, die nachweislich hochgiftig sind – wie zum Beispiel Dioxine oder bestimmte Schimmelpilzgifte wie die Aflatoxine. Wenn dann in manchen Medien Pflanzenschutzmittelrückstände als „Gift im Essen“ bezeichnet werden, erstaunt es mich nicht, dass die Menschen Angst haben. Statt sachlich zu informieren, werden Ängste geschürt. 

Gefährden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Ihrer Meinung nach nicht die Gesundheit?

Nein, bei einer sachgerechten Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel schließe ich das aus. Und alle Pflanzenschutzmittel, die in der EU angewendet werden dürfen, müssen zugelassen sein! Wirkstoffe, die für den Menschen gefährlich sind, zum Beispiel krebserregende Substanzen, werden nicht zugelassen. Dies ist ein Unterschied zum Beispiel zu Schimmelpilzgiften, die unbeabsichtigt in die Lebensmittel gelangen. Damit diese die Lebensmittel nicht verunreinigen, müssen gezielte Maßnahmen vor, während oder nach der Ernte getroffen werden. 

Auch bei einer Überschreitung des erlaubten Höchstgehalts? 

In den meisten Fällen auch dann. Der Begriff „Überschreitung des Höchstgehalts“ suggeriert Gefahr. Tatsächlich wird bei der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte neben den möglichen gesundheitlichen Effekten aber auch die beim Spritzen tatsächlich auftretende Rückstandsmenge berücksichtigt. Die meisten Höchstgehalte, die der Gesetzgeber festgelegt hat, entsprechen diesem technisch unvermeidbaren Rückstand. Da der Wert für diese Rückstandsmenge meist deutlich unter dem Wert liegt, ab dem gesundheitliche Effekte auftreten können,hat ein Überschreiten des Höchstgehalts in den meisten Fällen eben nichts mit einer Gesundheitsgefährdung zu tun. Ich denke, vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass es diesen Unterschied gibt, und auch dadurch lässt sich ein Teil der Ängste erklären. 

Wie bewerten Sie Mehrfachrückstände, die oft als „Giftcocktails“ bezeichnet werden? 

Auch Mehrfachrückstände sollte man sachlich bewerten. Ich halte es für unsinnig, einfach alle Wirkstoffrückstände zu summieren und daraus eine besonders hohe Gesundheitsgefährdung abzuleiten. Ein Herbizid (Unkrautbekämpfungsmittel) hat eine ganze andere Wirkung als ein Mittel gegen Blattläuse, und daraus leitet sich nicht per se eine höhere Gesundheitsgefährdung für den Menschen ab. 

Wie sollte Ihrer Meinung nach das Risiko von Mehrfachrückständen bewertet werden? 

Es gibt Ansätze, die Rückstände von Wirkstoffen der gleichen Substanzklasse zusammen zu bewerten, wenn sie sich im menschlichen Organismus gleich verhalten, und das halte ich für sinnvoll. Das fordert auch das neue Pflanzenschutzmittelgesetz, nach dem zukünftig so genannte additive und kumulative Effekte berücksichtigt werden sollen. Hierzu muss untersucht werden, inwieweit einzelne Substanzen miteinander wechselwirken und ob sich unerwünschte Effekte möglicherweise dadurch verstärken. Hier sehe ich in der Forschung und wissenschaftlichen Risikobewertung noch Handlungsbedarf. 

Was tut der BLL für die Sicherheit von Lebensmitteln? 

Der BLL informiert und berät seine Mitglieder über alle lebensmittelrechtlich und fachlich relevanten Themen, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei der Lebensmittelherstellung zu erfüllen sind. Darüber hinaus bringt sich der BLL bei Gesetzesinitiativen ein. Im Bereich Pflanzenschutzmittelrückstände wirkt er in der entsprechenden Arbeitsgruppe des „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ mit. Der Aktionsplan hat zum Ziel, Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Auf europäischer Ebene ist der BLL in den Fachgruppen der CIAA (Dachverband der Lebensmittelhersteller in Europa) aktiv und besitzt auch selbst ein Büro in Brüssel. Darüber hinaus verfolgt der BLL die Aktivitäten von Codex Alimentarius, der weltweit Standards für Lebensmittel setzt.

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