pflanzenschutz_177558322m_istock.jpg
Ob im Garten, auf dem Balkon oder auf dem Acker: Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen geschützt werden. Ein toxikologischer Richtwert und gewisse Vorsorgemaßnahmen sorgen dafür. Foto: istock
21.11.2019
Umwelt & Verbraucher

Pflanze geschützt – Mensch auch

Wie wird das gesundheitliche Risiko bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bewertet?

Der Gesetzgeber fordert, dass von Pflanzenschutzmitteln keine Auswirkungen auf die Gesundheit ausgehen dürfen. Deshalb ist die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken bei Verbrauchern und Anwendern zentraler Bestandteil der Pflanzenschutzmittel-Zulassung.

Zuständig für diese Bewertung ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung unter dem Dach des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BfR prüft im Rahmen des Zulassungsprozesses nach europaweit harmonisierten Grundsätzen, ob bei sachgerechter Anwendung eines Mittels die Gesundheit aller Personen geschützt ist, die bei der Ausbringung in Kontakt kommen können.

Dazu gehören Personen, die die Mittel in Landwirtschaft oder Gartenbau beruflich anwenden, wie auch nichtberufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich. Die Höhe der Belastung über Haut und Atmung wird durch Messungen überprüft, bei denen Versuchspersonen Arbeitskleidung tragen und Pflanzenschutzmittel unter Praxisbedingungen anwenden. Anschließend werden Rückstände, die durch die Kleidung gedrungen waren oder an den Händen anhafteten, gemessen.

Auf ähnliche Weise wird die Belastung von Arbeitskräften untersucht, die beispielweise auf behandelten Flächen arbeiten. Überschreitet sie einen toxikologischen Richtwert, ist eine Zulassung nur eingeschränkt möglich. Dann müssen Anwender Arbeitskleidung, Handschuhe oder andere Schutzausrüstung tragen, um die Belastung auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Das Risiko für Anwohner oder Passanten kann durch Abdrift mindernde Technik gesenkt werden.

Ein solcher toxikologischer Richtwert existiert für alle Anwendungsgebiete, für die ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird. Pflanzenschutzmittel-Hersteller müssen weitere Untersuchungen für das Zulassungsverfahren anstellen, beispielsweise wie schnell sich Pflanzenschutzmittel auf Pflanzen abbauen. Wo solche Ergebnisse bereits vorliegen, werden sie vom BfR überprüft und zur Bewertung der Chemikalie herangezogen.

Quelle: BfR

Weitere Informationen

Weitere Beiträge

Hier finden Sie weitere interessante Inhalte.

broschuere_pflanzenschutzmittel.jpg
Magazin
Umwelt & Verbraucher
23.02.2010
Verbraucherschutz transparent gemacht
beim-pflanzenschutzmitteleinsatz-in-haus-und-kleingaerten-sollten-im-interesse-der-umwelt-und-der-eigenen-gesundheit-einige-regeln-beachtet-werden.jpeg
Magazin
Haus & Garten
07.04.2009
Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten
spritze_foto_lechler.jpg
Magazin
Forschung & Technik
12.07.2018
Droplegs applizieren Pflanzenschutzmittel genauer