Mit einer Fülle gesetzlicher Regelungen versucht die EU wie auch Deutschland, die Einschleppung fremder Schadorganismen zu verhindern. Doch es werden nicht alle entdeckt. Dazu bräuchte man mehr Kontrolleure.
In Deutschland gibt es schon lange Möglichkeiten, um auf nationaler Ebene die Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. In der EU werden heute Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse an zugelassenen Einlassstellen stellvertretend für alle Mitgliedstaaten kontrolliert. Wenn sie nicht beanstandet werden, können sie frei in Europa zirkulieren. Trotzdem lässt sich nicht ausschließen, dass immer wieder neue, aggressive Schadorganismen bei uns Fuß fassen. Das kann in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Wein- und Gartenbau zu Ernteverlusten und anderen schweren Schäden führen: zum Beispiel können sie heimische Pflanzenarten oder tierische Nützlinge, wie etwa den heimischen Marienkäfer und einige Schlupfwespenarten zurückdrängen. Deshalb müssen fremde Schadorganismen immer dem zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Dieser gibt die Meldung an das Institut für Pflanzengesundheit im Julius Kühn-Institut (JKI) weiter, das in die gesetzlichen Regelungen um die Quarantäneschädlinge eingebunden ist.
Bananentriebbohrer und Baumwollkapselwurm in Deutschland
Selbst exotische Einwanderer finden hierzulande reichlich attraktive Wirtspflanzen und günstige Klimabedingungen vor. So können sie ihr hohes Vermehrungspotenzial entfalten. Der Bananentriebbohrer (Opogona sacchari) befällt viele Zierpflanzen, mit denen er vermutlich auch nach Europa eingereist ist. 2004 wurde er in einem Berliner Gartenbaubetrieb auf einer Palme registriert und beseitigt. Die Raupen des Falters fressen zunächst die krautigen und holzigen Teile der Pflanzen, später höhlen sie ihre Sprosse völlig aus, bis die Pflanzen welken und zusammenbrechen. Bereits eingebürgert hat sich offenbar im Südwesten Baden-Württembergs der Baumwollkapselwurm (Helicoverpa armigera), heimisch in Afrika und Asien. Seine borstigen Raupen finden an 60 hiesigen Gemüsearten, unter anderem an Tomaten, Geschmack. Bei allgemein steigenden Temperaturen ist seine weitere Ausbreitung gen Norden zu befürchten.
Auch der asiatische Palmenrüssler hat es nach Europa geschafft
Der Pflanzengesundheitsdienst der EU prüft beispielsweise in deutschen Flug- und Schiffshäfen und an anderen Grenzübergängen, ob pflanzliche Sendungen ein Gesundheitszeugnis mitführen, sofern dies erforderlich ist. Fehlt es, wird die Ware zurückgewiesen und darüber hinaus auch untersucht. Selbst bei unverdächtigen Waren hält man es amtlicherseits für angeraten, Stichproben zu entnehmen. Von manchen Pflanzen ist ein so hohes Risiko bekannt, dass ihre Einfuhr prinzipiell verboten ist. Das gilt zum Beispiel für Nadelgehölze aus außereuropäischen Ländern. Gesetzliche Notmaßnahmen sollen gegen Schadorganismen helfen, die zwar als potenzielle Quarantäneschädlinge erkannt und eingestuft sind, für die es aber noch keine gesetzliche Handhabe gibt. Eine solche Notfallregelung legte auch fest, was zu tun ist, um eine Verbreitung des asiatischen Palmenrüsslers zu verhindern, der erst kürzlich in die Schlagzeilen geraten ist. Er hatte bereits die Palmen in europäischen Urlaubsregionen in ernste Gefahr gebracht.