citrusbockkaefer_jki_0878.jpg
Der Zitrusbockkäfer steht auf der Quarantäneliste von Schädlingen weiterhin ganz oben. Foto: Julius Kühn-Institut, Braunschweig
10.07.2012
Umwelt & Verbraucher

In Europa unerwünscht – der Zitrusbockkäfer

Neue EU-Regelung soll Ausbreitung verhindern

Der gefährliche Schädling ist nicht wählerisch: Angesichts der großen Zahl seiner Wirtspflanzen ist die Gefahr groß, dass sich der aus Asien einwandernde Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) in der EU niederlässt und große wirtschaftliche Schäden hervorruft. Seit 2008 gilt eine EU-Notmaßnahmenregelung zur Bekämpfung des Quarantäneschädlings (2008/840 EG). 2010 wurden die Einfuhrvorschriften für Wirtspflanzen verschärft (2010/380 EU). Im März 2012 hat die EU die Anforderungen überarbeitet, die gelten, wenn ein Auftreten in der EU festgestellt wird (2012/138 EU).

Einfuhr und Transport von Wirtspflanzen streng geregelt

Das 2010 eingeführte Importverbot von Ahornen aus China gilt inzwischen nicht mehr. Wirtspflanzen dürfen nun wieder zusammen mit einem Pflanzenpass aus Quarantänezonen transportiert werden. Der Pass bescheinigt, dass die Pflanzen mindestens zwei Jahre in einem registrierten, schadorganismenfreien Erzeugungsbetrieb standen und zweimal jährlich gründlich untersucht wurden.

Die Wirtspflanzenliste aus 16 Gattungen und einer Art wurde 2012 um den Hartriegel (Cornus spp.), den Weißdorn (Crataegus spp.) und die Rose (Rosa spp.) erweitert. Bei Prunus hat sich bisher nur der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) als Wirt gezeigt und wird daher als einzige Art gelistet. Für Produktion und Handel der wichtigsten Wirtspflanzen des Zitrusbockkäfers gibt es spezielle, EU-einheitliche Vorgaben. Ebenso für Maßnahmen im Falle eines Befalls. 

Ausrottung des eingewanderten Käfers ist oberstes Ziel

Wird ein Zitrusbockkäfer gefunden, müssen sowohl befallene als auch Pflanzen mit Befallsverdacht sofort gefällt und samt Wurzeln vernichtet werden. Darüber hinaus müssen gemäß den neuen Regeln alle potenziellen Wirtsbäume in einem Radius von 100 Metern um befallene Bäume vorsorglich gefällt werden. Der Pflanzenschutzdienst kann in besonderen Fällen, zum Beispiel bei wertvollen, historischen Bäumen, eine Ausnahme machen, wenn das gleiche Schutzniveau auch mit alternativen Maßnahmen zu erreichen ist. Alle gefällten Bäume müssen auf Befall geprüft werden. Aufgrund der versteckten Lebensweise der Larven im Stamm ist eine „zerstörende Untersuchung“ notwendig, also Aufschneiden der Stämme, Äste und Wurzeln. Das Holz muss an Ort und Stelle gehäckselt und verbrannt werden. Ein Abtransport ist nicht erlaubt. Besonders wichtig ist es, soweit wie möglich zurückzuverfolgen, woher der Käfer kam. Nur so können andere Pflanzen, die mit dem Befall in Verbindung stehen, die etwa aus derselben Partie stammen, frühzeitig entdeckt und überprüft werden.

Wichtige Änderung: Quarantäne kann flexibler gehandhabt werden

Nicht bei jedem Käferfund besteht das Risiko, dass sich der Schädling etabliert und ausbreitet. Die Maßnahmen können je nach Befallssituation variiert werden. Wenn die Pflanzen nachweislich bereits vor dem Import befallen waren, die Käfer nicht mit einem befallenen Baum in Verbindung gebracht werden können oder, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich der Schädling ansiedelt, muss auch keine Quarantänezone abgegrenzt werden. Im Allgemeinen muss jedoch wie bisher eine Befallszone und eine Pufferzone ausgewiesen werden. Wenn sich zeigt, dass ein Befall noch begrenzt und eine Ausrottung möglich ist, kann die Pufferzone auf bis zu einen Kilometer reduziert werden. Ist das Befallsgebiet jedoch schon so groß, dass der Schädling voraussichtlich nicht mehr auszurotten ist, muss eine Pufferzone im Umkreis von zwei Kilometern eingerichtet und über vier Jahre beibehalten werden. In der Quarantänezone, vor allem in der Pufferzone, muss immer wieder intensiv auf Käfer kontrolliert werden.

In Deutschland bisher nur an importierten Pflanzen

Seit 2008 findet jedes Jahr ein EU-weites Monitoring zum Auftreten des Zitrusbockkäfers statt. In Deutschland traten von 2008 bis 2010 mehrmals lebende Stadien des Käfers beziehungsweise Befallsanzeichen an importierten Pflanzen auf, gehäuft an Ahornen (Acer) aus China und anderen asiatischen Ländern. Einzelne Käfer wurden an Japanischen Ahornen (Acer palmatum) aus China gefunden, von denen über eine Supermarktkette über 140 000 Pflanzen verkauft wurden. Fachleute vernichteten die aufgegriffenen Partien oder stellten sie unter Quarantäne. Bisher trat der Bockkäfer deutschlandweit weder an Freilandpflanzen auf noch an Pflanzen, die hier angezogen wurden. 

Größter Freilandbefall in Norditalien

In der Region Mailand befiel der Zitrusbockkäfer erstmals im Jahr 2000 ein großes Freilandgebiet in Europa. Hinzu kamen Ausbrüche in der Nähe von Venedig und Rom ab 2007. Inzwischen umfasst die Quarantänezone etwa 40 000 Hektar. Um die Käfer auszurotten, ist großer personeller und finanzieller Aufwand nötig. Allein 2010 unterstützte die EU die italienischen Maßnahmen mit etwa 600.000 Euro. In Frankreich wurde der Schädling 2003 im Freiland nachgewiesen. Dort gilt er jedoch inzwischen als ausgerottet. 2007, 2009 und 2010 wurden einzelne befallene Bäume in den Niederlanden entdeckt. Inzwischen hat der Pflanzenschutzdienst Entwarnung gegeben. Alle Fundorte sind dort käferfrei. Auch in Großbritannien schlüpften 2009 drei einzelne Käfer aus importierten Ahornen. Erhebungen in der Nachbarschaft der Bäume ergaben jedoch keine Hinweise auf einen weiteren Befall.

Weitere Beiträge: