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Blattfleckenkrankheit an Zuckerrüben, verursacht durch einen Cercospora-Pilz. Quelle: BASF AgroSlide
09.10.2006
Schule & Wissen

Integrierter Pflanzenschutz

1. Die Schadensschwelle - Schlüsselfunktion im Integrierten Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden, so schreibt es das Pflanzenschutzgesetz vor. Dabei müssen die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden; mit der wirtschaftlichen Schadensschwelle in einer Schlüsselfunktion. Sie bedeutet, dass der Landwirt erst dann einen Schaderreger bekämpft, wenn zu erwarten ist, dass dieser einen größeren Schaden verursacht als die Pflanzenschutzmaßnahme kostet. Ein Befall unterhalb der Schadensschwelle wird also toleriert. Sie wird immer wieder von amtlicher Seite überprüft.

Schadensschwellen für Unkräuter/Ungräser, Schädlinge und pilzliche Krankheitserreger

Schadensschwellen beruhen auf langjähriger Erfahrung und gezielten, auf den jeweiligen Standort bezogenen Versuchen. So gelten für jeden Schaderreger unterschiedliche Schwellen. Für den Windhalm, ein gefürchtetes Ungras im Wintergetreide, liegt die „Schmerzgrenze“ direkt nach dem Keimen der Saat bei 20 Pflanzen/ m², beim Ackerfuchsschwanz können im Frühjahr 30 Pflanzen noch gerade toleriert werden. Doch die Zahlen sind keine unumstößlichen Werte. Sie hängen auch vom voraussichtlichen Witterungsverlauf und der Pflanzenentwicklung ab. So liegt die Schadensschwelle des Rapsglanzkäfers, der die Knospen seiner Wirtspflanze zerfrisst, bei sehr kleinen Knospen bei 1-2 Käfern/ Pflanze, direkt vor der Blüte hingegen bei 6 Käfern. Auch für pilzliche Krankheitserreger gibt es Schadensschwellen. Zum Beispiel die Cercospora-Blattfleckenkrankheit bei Zuckerrüben, die Ende Oktober oder November geerntet werden. Wenn Ende Juli 5 von 100 Blättern Flecken aufweisen, ist die Schadensschwelle erreicht. Mitte August liegt die Schwelle bei 15 bis 45 Blättern, Anfang bis Mitte September bei 60 Blättern.

Mit dem Zählrahmen unerwünschte Pflanzen erfassen

Um die Schadensschwellen von Unkräutern und Ungräsern zu ermitteln, steht als Hilfsmittel der Zählrahmen zur Verfügung. Er ist z.B. 0,25 Quadratmeter groß. Der Landwirt legt ihn an mehreren Stellen seiner Felder auf den Boden, zählt die Ungräser oder Unkräuter und ermittelt anschließend einen Durchschnittswert. Liegt der Wert über der Schadensschwelle, führt er die Pflanzenschutzmaßnahme durch. Stellt der Landwirt allerdings fest, dass die unerwünschten Pflanzen nur auf einer Teilfläche vorkommen, wird er nur diese betreffende Fläche behandeln.