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Bestrahlungsanlage für Mutationszüchtung. Pflanzensorten, die auf durch Bestrahlung oder Chemikalien ausgelöste Mutationen zurück gehen, unterliegen keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Foto: Institute for Radiation Breeding, Kamimurata, Japan / Quelle: www.transgen.de
24.11.2015
Forschung & Technik

Neue Züchtungstechniken fallen nicht unters Gentechnikgesetz

Aktuelle Ergebnisse von BVL- und BfN-Gutachten zur Züchtung

Neue Züchtungsmethoden wie das „Genome Editing“ führen nicht zu gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) und fallen deshalb nicht unter die strengen Auflagen des deutschen Gentechnikgesetzes – so lässt sich eine aktuelle Stellungnahme des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammenfassen. Zu gegenteiligen Schlussfolgerungen kamen zwei Rechtsgutachten, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und mehreren Gentechnik-kritischen Gruppen in Auftrag gegeben wurden. Ende des Jahres wird die Entscheidung der EU-Kommission dazu erwartet.

Genome Editing heißt eine neue Züchtungstechnik, bei der einzelne Bausteine im Erbgut von Pflanzen abgeschaltet oder ausgetauscht werden können, ohne jedoch neue Gene einzuführen. Diese Methode führt nicht zu GVO-Pflanzen, da die so entstandenen Pflanzen von herkömmlichen nicht zu unterscheiden sind, so hat das BVL vor kurzem entschieden.

Genome Editing ermöglicht Zeit- und Kostenersparnis

Die BVL-Stellungnahme bezieht sich vor allem auf die Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM) und die CRISPR-Cas9-Technik, die eine große Zeit- und Kostenersparnis in der Grundlagenforschung und in der praktischen Pflanzenzüchtung ermöglichen. Beide Methoden führen zu Punktmutationen im Genom, mit denen sich die Pflanzen verbessern lassen. Die gezielt herbeigeführte Veränderung wäre genau so auch durch Kreuzen oder natürliche Mutationen möglich gewesen. Die Gentechnik-kritischen Gutachten des BfN argumentieren dagegen, dass die Konstrukte, mit denen die gewünschte Schnittstelle im Erbgut gefunden und der DNA-Strang dort aufgetrennt und wieder repariert wird, nicht natürlich, sondern eigens zu dem Zweck künstlich erzeugt worden seien. Zudem würden sie mit Gentechnik ähnlichen Verfahren in die Pflanzenzellen eingeführt, deswegen seien die damit erzeugten Pflanzen nicht als natürlich anzusehen. In den nächsten Wochen wird die EU-Kommission darüber entscheiden, wie die Genome-Editing-Verfahren in Bezug auf die Gentechnikgesetze einzustufen sind. Die meisten Länder außerhalb Europas wollen fallweise entscheiden. In Australien, Indien, Argentinien und den USA werden ODM-Pflanzen als nicht-GVO eingestuft, so eine Meldung auf dem Portal www.transgen.de.