Die Düngung berührt die unterschiedlichsten Bereiche des Agrar-
und Umweltrechts. Diese sind
| 1) | das Düngemittelrecht, |
| 2) | das Abfallrecht, |
| 3) | das Wasserrecht, |
| 4) | das Naturschutzrecht und |
| 5) | das Bodenschutzrecht. |
Für das Düngemittelrecht ist neben dem Europäischen Recht
das Düngemittelgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen maßgeblich.
In den düngemittelrechtlichen Bestimmungen wird das Inverkehrbringen
und die Anwendung von Mineraldüngern geregelt.
Rechtsvorschriften
Wichtige Rechtsvorschriften, die den Umgang mit Mineraldüngern regeln:
- EU-Verordnung (EG) 2003/2003 über Düngemittel
- EU-Richtlinie 91/676/EWG (EU-Nitratrichtlinie)
- Düngemittelgesetz
- Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung)
- Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung)
- Verordnung über Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Düngemittelüberwachung (Probenahme- und Analyseverordnung)
- Gefahrstoffverordnung – Abschnitt 6: Ammoniumnitrat