Konsequenzen für die Industrie
Mit dem Biozidgesetz soll "dem vorbeugenden Schutz von Umwelt
und Gesundheit Rechnung getragen und der Verbraucherschutz gestärkt"
werden. Dies ist ein begrüßenswertes Ziel, und es wird
von der Industrie mitgetragen, sofern dies in sinnvoller und praktikabler
Weise geschieht.
Leider droht sich aber ein Großteil der Probleme, die bereits
im Pflanzenschutzbereich auftraten, bei den Bioziden zu wiederholen:
Die schleppende Umsetzung der
EU-Richtlinie in nationales Recht,
nationale Zusatzforderungen, unklare Regelungen zum Datenschutz,
langwierige und teure Review-Verfahren. Hinzu kommt die Tatsache,
dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen betroffen sind,
die oft keine Erfahrung mit Zulassungsverfahren haben.
All dies wird zu einer drastischen Reduktion der am Markt verfügbaren
Wirkstoffe führen: Derzeit sind 1.400 Wirkstoffe auf dem
Markt, aber nur 350 davon sind bei den EU-Behörden notifiziert.
Die Mehrzahl wird also zum September 2006 vom Markt verschwinden.
Kleinunternehmen besonders betroffen
Ein Trend zur Marktbereinigung auf Kosten von Kleinunternehmen
zeichnet sich ab. Die Ursache dafür ist nicht etwa in der
Qualität der Produkte oder der besonderen Gefährlichkeit
der Wirkstoffe zu suchen. Sie liegt vielmehr in den hohen Zulassungskosten,
die eine rentable Vermarktung für viele Produkte nicht mehr
gewährleisten.
Die Industrie – sowohl Wirkstoffhersteller als auch Formulierer
– befürchtet außerdem Wettbewerbsnachteile gegenüber
Nicht-EU-Ländern. Es ist zu befürchten, dass hiervon
auch IVA-Mitgliedsfirmen betroffen sein werden, denn die Biozid-Richtlinie
bedeutet große Belastungen für die Industrie: Der gewaltige
bürokratische und finanzielle Aufwand auf europäischer
und nationaler Ebene wird sich unmittelbar auf die internationale
Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Anders als beim Pflanzenschutz ist nämlich mit der Entwicklung
neuer Wirkstoffe kaum zu rechnen, weil die vergleichsweise geringen
Umsätze und Gewinnspannen in den Biozidmärkten die hohen
Entwicklungskosten von vielen Millionen Euro nicht rechtfertigen.
Bürokratieabbau statt Überregulierung
Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob mit den wenigen
verbleibenden Wirkstoffen und Produkten der heutige hohe Standard
im Gesundheits-, Hygiene- und Materialschutz überhaupt gehalten
werden kann.
Außerdem bleibt abzuwarten, ob der Verbraucher durch die
Überregulierung tatsächlich wirkungsvoller geschützt
ist und das Vertrauen in die Sicherheit der Produkte verbessert
werden kann.
Ein sinnvollere Alternative wäre es, den Verbraucher in die
Lage zu versetzen, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen.
Die IVA-Mitgliedsfirmen tragen dazu schon lange bei, indem sie
ihre Produkte mit klaren, transparenten Gebrauchsanweisungen und
Kennzeichnungsinformationen versehen.
Nun ist die Politik gefordert: Bürokratieabbau statt Überregulierung
und eine Versachlichung der Diskussion wären wichtige Schritte
hin zum mündigen Verbraucher.