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Rechtlicher Rahmen
 
 

Richtlinien, Gesetze und zahlreiche Verordnungen regeln den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

... und andere mehr
 

 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Einheitliche Prüfung von Wirkstoffen in der EG

Zulassungsverfahren Pflanzenschutzmittel

Alle Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln der Europäischen Gemeinschaft enthalten sind, werden nach einheitlichen Kriterien geprüt. Die Prüfung erfolgt im Auftrag der Kommission durch eine nationale Behörde. Die Entscheidung trifft ein europäischer Sachverständigenausschuss. Im Erfolgsfall gelangt der Wirkstoff auf die so genannte "Positivliste" der Europäischen Gemeinschaft.

Für Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die deutschen Beiträge zur gemeinschaftlichen Prüfung (gemäß Richtlinie 91/414/EWG).

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln national

Die Zulassung der fertigen Pflanzenschutzmittel erfolgt durch nationale Behörden. Sofern der darin enthaltene Wirkstoff auf der Positivliste der Europäischen Gemeinschaft steht, können Mitgliedstaaten gegenseitig Mittelzulassungen anerkennen.

Die Grundforderungen an ein Pflanzenschutzmittel: Es muss wirksam und verträglich für Kulturpflanzen sein. Bei korrekter Anwendung dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eintreten.

 

Mittelzulassung: Wer macht was?

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Es entscheidet auf Basis von Berichten und Stellungnahmen der Bewertungsbehörden. Diese sind: das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Julius Kühn-Institut (JKI).

Umweltbundesamt (UBA)

Das UBA bewertet das Verhalten und die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel in der Umwelt. Es ist "Einvernehmensbehörde". Formaljuristisch bedeutet dies, dass das BVL ohne die Zustimmung des UBA ein Produkt nicht zulassen darf; das UBA hat ein Vetorecht.

Julius Kühn-Institut

Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) [früher BBA]

Das JKI prüft Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit und Nutzen von Pflanzenschutzmitteln. Als so genannte "Benehmens"-Behörde hat sie ein Anhörungsrecht (Votumsrecht), kann aber eine Entscheidung des BVL nicht blockieren.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Das BfR ist zuständig für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos eines Pflanzenschutzmittels. Diese Bewertung ist eine der Grundlagen für die Festsetzung von Rückstands-Höchstgehalten in Lebensmitteln und für die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem Produkt. Wie das JKI ist das BfR "Benehmens"-Behörde, hat also ein Votumsrecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

 

Entwicklung der Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe in Deutschland

 
Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe in Deutschland
 

 

Höchstgehalte für sichere Lebensmittel

Nahrungs- und Genussmittel unterliegen der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Sie überprüft unter anderem die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte für Rückstände von Wirkstoffen.

Die zugelassenen Höchstgehalte liegen - um wirklich sicher zu sein - weit unter den eigentlich duldbaren Mengen. Sie sind so gering, dass ein Mensch sein Leben lang das Hundertfache dieser Wirkstoffmengen (gemessen in mg pro kg Lebensmittel) täglich aufnehmen könnte, ohne gesundheitliche Auswirkungen zu riskieren.

Festsetzung Rückstände in Lebensmitteln
 

 

Rückstandskontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung

Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer, ob Anbauer, Importeure und Handel die gesetzlichen Höchstgehalte einhalten. Die Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in und auf Lebensmitteln werden von den Bundesländern ans BVL übermittelt und dort ausgewertet.
Dabei stehen Lebensmittel im Mittelpunkt, bei denen man ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher vermutet. Diese Art der risikoorientierten Beprobung hat zur Folge, dass ein überproportionaler Anteil an Pflanzenschutzmittelrückständen gefunden wird. Die in der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ veröffentlichten Werte sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel.

Im Untersuchungsjahr 2006 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 16 941 Lebensmittelproben auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen geprüft.

Ergebnisse Rückstandskontrollen 2006

Quelle: BVL

 
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