Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Einheitliche Prüfung von Wirkstoffen in der EG
Alle Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln der Europäischen Gemeinschaft enthalten sind,
werden nach einheitlichen Kriterien geprüt. Die Prüfung erfolgt im Auftrag der Kommission
durch eine nationale Behörde. Die Entscheidung trifft ein europäischer Sachverständigenausschuss.
Im Erfolgsfall gelangt der Wirkstoff auf die so genannte "Positivliste" der Europäischen Gemeinschaft.
Für Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
die deutschen Beiträge zur gemeinschaftlichen Prüfung (gemäß Richtlinie 91/414/EWG).
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln national
Die Zulassung der fertigen Pflanzenschutzmittel erfolgt durch nationale Behörden.
Sofern der darin enthaltene Wirkstoff auf der Positivliste der Europäischen Gemeinschaft steht, können
Mitgliedstaaten gegenseitig Mittelzulassungen anerkennen.
Die Grundforderungen an ein Pflanzenschutzmittel: Es muss wirksam
und verträglich für Kulturpflanzen sein. Bei korrekter Anwendung dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf
die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eintreten.
Mittelzulassung: Wer macht was?
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
zuständig. Es entscheidet auf Basis von Berichten und Stellungnahmen der Bewertungsbehörden. Diese sind: das
Umweltbundesamt (UBA),
das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und das Julius Kühn-Institut (JKI).
Umweltbundesamt
(UBA)
Das UBA bewertet das Verhalten und die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel in der Umwelt. Es ist "Einvernehmensbehörde".
Formaljuristisch bedeutet dies, dass das BVL ohne die Zustimmung des UBA ein Produkt nicht zulassen darf; das UBA hat
ein Vetorecht.
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) [früher BBA]
Das JKI prüft Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit und Nutzen von Pflanzenschutzmitteln. Als so genannte
"Benehmens"-Behörde hat sie ein Anhörungsrecht (Votumsrecht), kann aber eine Entscheidung des BVL nicht blockieren.
Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR)
Das BfR ist zuständig für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos eines
Pflanzenschutzmittels. Diese Bewertung ist eine der Grundlagen für die Festsetzung von Rückstands-Höchstgehalten in
Lebensmitteln und für die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem Produkt. Wie das JKI ist das BfR
"Benehmens"-Behörde, hat also ein Votumsrecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
Entwicklung der Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und
Wirkstoffe in Deutschland
Höchstgehalte
für sichere Lebensmittel
Nahrungs- und Genussmittel unterliegen der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Sie überprüft unter anderem die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte für
Rückstände von Wirkstoffen.
Die zugelassenen Höchstgehalte liegen - um wirklich sicher zu sein - weit unter den eigentlich
duldbaren Mengen. Sie sind so gering, dass ein Mensch sein Leben lang das Hundertfache dieser Wirkstoffmengen
(gemessen in mg pro kg Lebensmittel) täglich aufnehmen könnte, ohne gesundheitliche Auswirkungen zu riskieren.
Rückstandskontrollen
durch die amtliche Lebensmittelüberwachung
Um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung der
Bundesländer, ob Anbauer, Importeure und Handel die gesetzlichen Höchstgehalte einhalten. Die
Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in und auf Lebensmitteln werden von den Bundesländern
ans BVL übermittelt und dort ausgewertet.
Dabei stehen Lebensmittel im Mittelpunkt, bei denen man ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher vermutet.
Diese Art der risikoorientierten Beprobung hat zur Folge, dass ein überproportionaler Anteil an
Pflanzenschutzmittelrückständen gefunden wird. Die in der „Nationalen Berichterstattung
Pflanzenschutzmittelrückstände“ veröffentlichten Werte sind daher nicht repräsentativ
für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel.
Im Untersuchungsjahr 2006 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 16 941 Lebensmittelproben auf das Vorkommen von
Pflanzenschutzmittelrückständen geprüft.