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Schädlingsbekämpfung
 
 

Schaderreger wie Bakterien, Schimmelpilze, Algen und Viren sind allgegenwärtig: Sie können Produkte und Nahrungsmittel unbrauchbar machen und unsere Gesundheit bedrohen.

Um die hohen Hygiene- und Gesundheitsstandards unserer modernen Gesellschaft zu erhalten, sind Biozide daher unverzichtbar. Sie haben eine zielgerichtete Wirkung gegen Schadorganismen: Als Desinfektionsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten, sie sorgen für die Haltbarkeit wasserbasierter Farben, man verwendet sie als Haushaltsreiniger, und sie schützen Lebensmittel vor Schädlingen.
Bis vor einigen Jahren existierte in Europa keine einheitliche Gesetzgebung für Biozide. In manchen Mitgliedstaaten gab es zumindest für einen Teil der Produkte gesetzliche Bestimmungen, in anderen wiederum existierten keinerlei Regelungen. Da diese Rechtslage sowohl Handelshemmnisse als auch potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt zur Folge hatte, sah die EU-Kommission akuten Handlungsbedarf.

EU-Richtlinie für Biozid-Produkte

Es wurde ein Regelwerk ausgearbeitet, das zum ersten Mal ein europaweit einheitliches Zulassungs- und Bewertungsverfahren für Biozid-Produkte festlegt, nämlich die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hat Konsequenzen für Hersteller, Inverkehrbringer und Anwender von bioziden Wirkstoffen und Biozid-Produkten. Dies gilt sowohl für „Alt-Biozide“, die bereits im Verkehr sind, als auch für Wirkstoffe und Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden. Inwieweit das Ziel einer europäischen Harmonisierung tatsächlich erreicht wird, dürfte entscheidend davon abhängen, ob die Mitgliedstaaten die Richtlinie gleichartig umsetzen und ob die zuständigen Behörden sie einheitlich anwenden.

 
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